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Ministerium will neuen Straftatbestand für „Feindeslisten“ einführen
Ministerium will neuen Straftatbestand für „Feindeslisten“ einführen
Das Bundesjustizministerium will die Verbreitung sogenannter „Feindeslisten“ mit Daten vermeintlicher politischer Gegner strafbar machen, berichtet dpa. 06.02.2021, SNA
Das Vorhaben gehört zum 89-Punkte-Plan zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus, der Anfang Dezember vom Kabinett verabschiedet wurde. Eine solche „gefährdende Veröffentlichung personenbezogener Daten“ soll künftig mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bewehrt sein. Sollte es keine öffentlich zugänglichen Daten sein, drohe eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.Mit der Strafe müsse derjenige rechnen, der Daten verbreitet, „die geeignet sind, diese Person oder eine ihr nahestehende Person der Gefahr eines gegen sie gerichteten Verbrechens oder einer sonstigen rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert auszusetzen“.In den vergangenen Jahren gab es immer wieder mutmaßlich von Rechtsextremisten verfasste Listen mit persönlichen Daten wie Adressangaben, Fotos oder Informationen über persönliche Umstände vermeintlicher politischer Gegner.
J B
Also da muß man schon bei der Tatsache bleiben, das die Linksextreme Seite damit angefangen hat. Seit dem es Internet gibt sind solche Listen im Umlauf. Mit vermeintlichen Rechtsextremisten zu denen auch alle gehören, alle die nur im geringsten anders denken! Egal zu welchem Thema.
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David Sommer
Also das Volk ist rechtsextrem und rassistisch die Bundesregierung gegenüber, so ist das gemeint, allerdings die Menschen sind dumm und unfähig dies zwischen die Zeilen auslesen zu können ;)
Das Bundesjustizministerium will die Verbreitung sogenannter „Feindeslisten“ mit Daten vermeintlicher politischer Gegner strafbar machen, berichtet dpa.
Das Vorhaben gehört zum 89-Punkte-Plan zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus, der Anfang Dezember vom Kabinett verabschiedet wurde. Eine solche „gefährdende Veröffentlichung personenbezogener Daten“ soll künftig mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bewehrt sein. Sollte es keine öffentlich zugänglichen Daten sein, drohe eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Mit der Strafe müsse derjenige rechnen, der Daten verbreitet, „die geeignet sind, diese Person oder eine ihr nahestehende Person der Gefahr eines gegen sie gerichteten Verbrechens oder einer sonstigen rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert auszusetzen“.
In den vergangenen Jahren gab es immer wieder mutmaßlich von Rechtsextremisten verfasste Listen mit persönlichen Daten wie Adressangaben, Fotos oder Informationen über persönliche Umstände vermeintlicher politischer Gegner.
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