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Streit zwischen Behörden und Atomfabrik wegen Nuklearexport nach Belgien
Streit zwischen Behörden und Atomfabrik wegen Nuklearexport nach Belgien
Die deutsche Nuklearaufsicht und die Atomfabrik in Linden an der Ems streiten über den Export von Brennelementen für das Kernkraftwerk Doel in Belgien im... 05.02.2021, SNA
Aus Sicht des Bundesministeriums hätten die Transporte warten müssen, weil seit 7. Januar ein Widerspruch der Umweltorganisation Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) vorliege, berichtet die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf das Ministerium in Berlin. Das Ministerium und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hätten das Unternehmen auf das „Risiko strafbarer Handlungen“ hingewiesen, sollten die Transporte unzulässig auf den Weg gegangen sein. Der Brennelemente-Hersteller Advanced Nuclear Fuels (ANF) in Lingen, eine Tochter der französischen Framatome, äußerte sich nicht zu Details der Exporte. Das Unternehmen seiaber der Auffassung, „dass alles, was wir getan haben, in vollem Einklang mit den Vorschriften und Vorgaben der zuständigen Behörden steht“, sagte eine Sprecherin.Das BAFA in Eschborn bei Frankfurt verdeutlichte nach eigenen Angaben dem Unternehmen ANF am 15. und am 18. Januar seine Rechtsauffassung: Angesichts des Widerspruchs vom BUND Nordrhein-Westfalen dürfe der Export trotz Genehmigung nicht vollzogen werden. Trotzdem wurden am 18., 20. und 21. Januar und nach Ministeriumsangaben auch am 25. Januar Brennstäbe von Lingen nach Doel gebracht.Grundsätzlich hat ANF seit März 2020 eine Genehmigung des BAFA, 52 Kernbrennelemente nach Doel zu liefern. Das Atomkraftwerk liegt im Hafen von Antwerpen, knapp 120 Kilometer von Deutschland entfernt. Kernkraftgegner halten das Werk für unsicher. Umweltgruppen nutzen in ihrem Widerstand gegen die Atomindustrie das Verbandsklagerecht, das ihnen im deutschen Umweltrecht eingeräumt wird.Abschließend geklärt ist die Frage aber nicht, ob der Widerspruch von Umweltgruppen die Exportgenehmigungen aushebeln kann. Auch das Bundesumweltministerium sprach vorsichtig nur davon, dass der Widerspruch „nicht offensichtlich unzulässig“ sei. Ein Musterfall liegt derzeit beim Verwaltungsgericht Frankfurt. Dort ficht ANF den Widerspruch des BUND Baden-Württemberg gegen Atomexporte an das AKW Leibstadt in der Schweiz an. Diese Transporte haben schon 2020 stattgefunden. Das Gericht will nach Auskunft einer Sprecherin kommende Woche entscheiden.Weil sich ANF über den Exportstopp hinweggesetzt habe, erstatteten der BUND Nordrhein-Westfalen und andere Gruppen vergangene Woche Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Der Vorwurf: unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen. Auch das BAFA wurde angezeigt. Anti-Atomgruppen aus dem Emsland zeigten auch die Transportfirmen an. Sie riefen das niedersächsische Umweltministerium auf einzugreifen. Framatome/ANF sei nicht zuverlässig, dies sei aber Voraussetzung für eine atomrechtliche Genehmigung.
Die deutsche Nuklearaufsicht und die Atomfabrik in Linden an der Ems streiten über den Export von Brennelementen für das Kernkraftwerk Doel in Belgien im Januar.
Aus Sicht des Bundesministeriums hätten die Transporte warten müssen, weil seit 7. Januar ein Widerspruch der Umweltorganisation Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) vorliege, berichtet die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf das Ministerium in Berlin. Das Ministerium und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hätten das Unternehmen auf das „Risiko strafbarer Handlungen“ hingewiesen, sollten die Transporte unzulässig auf den Weg gegangen sein.
Der Brennelemente-Hersteller Advanced Nuclear Fuels (ANF) in Lingen, eine Tochter der französischen Framatome, äußerte sich nicht zu Details der Exporte. Das Unternehmen seiaber der Auffassung, „dass alles, was wir getan haben, in vollem Einklang mit den Vorschriften und Vorgaben der zuständigen Behörden steht“, sagte eine Sprecherin.
Das BAFA in Eschborn bei Frankfurt verdeutlichte nach eigenen Angaben dem Unternehmen ANF am 15. und am 18. Januar seine Rechtsauffassung: Angesichts des Widerspruchs vom BUND Nordrhein-Westfalen dürfe der Export trotz Genehmigung nicht vollzogen werden. Trotzdem wurden am 18., 20. und 21. Januar und nach Ministeriumsangaben auch am 25. Januar Brennstäbe von Lingen nach Doel gebracht.
Grundsätzlich hat ANF seit März 2020 eine Genehmigung des BAFA, 52 Kernbrennelemente nach Doel zu liefern. Das Atomkraftwerk liegt im Hafen von Antwerpen, knapp 120 Kilometer von Deutschland entfernt. Kernkraftgegner halten das Werk für unsicher. Umweltgruppen nutzen in ihrem Widerstand gegen die Atomindustrie das Verbandsklagerecht, das ihnen im deutschen Umweltrecht eingeräumt wird.
Abschließend geklärt ist die Frage aber nicht, ob der Widerspruch von Umweltgruppen die Exportgenehmigungen aushebeln kann. Auch das Bundesumweltministerium sprach vorsichtig nur davon, dass der Widerspruch „nicht offensichtlich unzulässig“ sei. Ein Musterfall liegt derzeit beim Verwaltungsgericht Frankfurt. Dort ficht ANF den Widerspruch des BUND Baden-Württemberg gegen Atomexporte an das AKW Leibstadt in der Schweiz an. Diese Transporte haben schon 2020 stattgefunden. Das Gericht will nach Auskunft einer Sprecherin kommende Woche entscheiden.
Weil sich ANF über den Exportstopp hinweggesetzt habe, erstatteten der BUND Nordrhein-Westfalen und andere Gruppen vergangene Woche Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Der Vorwurf: unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen. Auch das BAFA wurde angezeigt. Anti-Atomgruppen aus dem Emsland zeigten auch die Transportfirmen an. Sie riefen das niedersächsische Umweltministerium auf einzugreifen. Framatome/ANF sei nicht zuverlässig, dies sei aber Voraussetzung für eine atomrechtliche Genehmigung.
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