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Nach „Arschloch“-Äußerung: Teilerfolg für Sigrid Maurer im Bierwirt-Prozess
Nach „Arschloch“-Äußerung: Teilerfolg für Sigrid Maurer im Bierwirt-Prozess
Die österreichische Politikerin Sigrid Maurer hat im Streit gegen den Betreiber eines Craftbeershops einen Teilerfolg erzielt: Ein Gericht wies die... 04.02.2021, SNA
Der Wirt soll zuerst selbst obszöne Nachrichten über die Politikerin verbreitet haben. Zu diesem Ergebnis sei das Bezirksgericht in Wien-Josefstadt in erster Instanz gekommen, berichtet der ORF am Donnerstag. Mit seiner Unterlassungsklage habe der Craftbeershopbetreiber erreichen wollen, dass Maurer verboten wird, diesen als „Arschloch“ zu bezeichnen.In Anbetracht der „verbalen Vergewaltigung“ der Beklagten durch den Kläger sei die Bezeichnung kein unzulässiger Wertungsexzess, heißt es in der Begründung. Nach Erhalt der Nachrichten des Klägers sei die Beklagte wohl zu Recht wütend, entrüstet und entsetzt gewesen. Ihre Äußerung sei daher im Sinne der Meinungsfreiheit gerechtfertigt.Die weitere Klagsführung erscheine unter Berücksichtigung der eigenen Äußerungen des Klägers als „rechtsmissbräuchlich“. Die Beschimpfung sei zudem in einem privaten Messengerchat erfolgt, der nicht geeignet sei, den Kläger in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen. Maurer sagte nach der Entscheidung, sie wünsche sich jetzt, dass auch das „Bierwirt-Verfahren“ selbst „endlich ein Ende findet und ich freigesprochen werde“.
Die österreichische Politikerin Sigrid Maurer hat im Streit gegen den Betreiber eines Craftbeershops einen Teilerfolg erzielt: Ein Gericht wies die Unterlassungsklage des Mannes, den die Grünen-Klubobfrau in einem privaten Chat als „Arschloch“ beschimpft hatte, ab.
Der Wirt soll zuerst selbst obszöne Nachrichten über die Politikerin verbreitet haben. Zu diesem Ergebnis sei das Bezirksgericht in Wien-Josefstadt in erster Instanz gekommen, berichtet der ORF am Donnerstag. Mit seiner Unterlassungsklage habe der Craftbeershopbetreiber erreichen wollen, dass Maurer verboten wird, diesen als „Arschloch“ zu bezeichnen.
In Anbetracht der „verbalen Vergewaltigung“ der Beklagten durch den Kläger sei die Bezeichnung kein unzulässiger Wertungsexzess, heißt es in der Begründung. Nach Erhalt der Nachrichten des Klägers sei die Beklagte wohl zu Recht wütend, entrüstet und entsetzt gewesen. Ihre Äußerung sei daher im Sinne der Meinungsfreiheit gerechtfertigt.
„Angesichts der Perversität der Äußerungen des Klägers ist die auch zwei Tage danach noch bestehende Entrüstung der Beklagten legitim und die unglücklich gewählte Bezeichnung des Klägers als ‚Arschloch‘ gerechtfertigt“, zitiert der Sender aus dem Urteil.
Die weitere Klagsführung erscheine unter Berücksichtigung der eigenen Äußerungen des Klägers als „rechtsmissbräuchlich“. Die Beschimpfung sei zudem in einem privaten Messengerchat erfolgt, der nicht geeignet sei, den Kläger in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen. Maurer sagte nach der Entscheidung, sie wünsche sich jetzt, dass auch das „Bierwirt-Verfahren“ selbst „endlich ein Ende findet und ich freigesprochen werde“.
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