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Nach Urteil gegen Nawalny: Bundesregierung schließt neue Russland-Sanktionen nicht aus
Nach Urteil gegen Nawalny: Bundesregierung schließt neue Russland-Sanktionen nicht aus
Nach der Verurteilung des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny zur Abbüßung einer Haftstrafe hat sich die Bundesregierung offen für neue EU-Strafmaßnahmen gegen... 03.02.2021, SNA
Das Urteil gegen Nawalny sei „fernab rechtsstaatlicher Prinzipien“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch in Berlin. Es fuße auf einem Urteil, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2017 als willkürlich und als Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren eingestuft habe, so Seibert weiter.Außerdem verurteile sie die „systematische Gewaltanwendung gegen friedliche Demonstranten“ in ganz Russland. Seibert sprach von „empörenden Beispielen von Polizeibrutalität“ bei den Protesten gegen die Inhaftierung Nawalnys.Wegen der Inhaftierung Nawalnys werden in der EU bereits seit dem vergangenen Monat neue EU-Sanktionen gegen Russland diskutiert. Nach dem Urteil wird laut Seibert das weitere Vorgehen demnächst im Rahmen der EU besprochen. „Weitere Sanktionen sind nicht ausgeschlossen.“Wegen des angeblichen Giftanschlags auf Nawalny hatte die EU bereits im vergangenen Jahr Einreise- und Vermögenssperren gegen mutmaßliche Verantwortliche aus dem Umfeld von Präsident Wladimir Putin verhängt.Nord Stream 2 wird fertiggestelltDen zahlreichen Forderungen nach einem Baustopp für die umstrittene Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 gibt die Bundesregierung aber weiterhin nicht nach.„Da ist die Haltung der Bundesregierung bekannt und hat sich nicht verändert“, sagte Seibert. Die Bundesregierung sieht in der fast fertiggebauten Gasleitung zwischen Russland und Deutschland ein wirtschaftliches Projekt, bei dem sie nicht intervenieren will.Nawalny war am Dienstag zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er aus Sicht der Justiz mehrfach gegen Bewährungsauflagen aus einem früheren Strafverfahren von 2014 verstoßen hat. Auf den Kremlkritiker war im August in Russland ein Giftanschlag verübt worden, von dem er sich anschließend in Deutschland erholt hat. Im Januar wurde er bei der Rückkehr nach Russland festgenommen.Fall „Yves Rocher“2014 war Nawalny zu drei Jahren und sechs Monaten Haft und einer Strafe von 500.000 Rubel wegen Betrugshandlungen und Legalisierung von kriminell erworbenen Geldmitteln (im Fall „Yves Rocher“) verurteilt worden.Das Gericht entschied, die Haftstrafe in eine fünfjährige Bewährungsstrafe umzuwandeln. Später verlängerte das Gericht diese Strafe um ein weiteres Jahr. Nawalny musste dabei zweimal monatlich an bestimmten Tagen bei der Strafvollzuginspektion erscheinen.Für die Zeit seiner medizinischen Behandlung in Deutschland wurde diese Pflicht aufgehoben. Im Oktober 2020 wurde bekannt, dass der Patient am 23. September aus der Klinik entlassen worden war. Nawalny gab laut der Behörde keine objektiven Gründe für sein Fernbleiben bei der Inspektion an. Ende Dezember schrieb die Behörde den russischen Blogger daher zur Fahndung aus.
Hilfe..... wer schützt uns davor, von solchen Regierungssprechern belogen zu werden? Die Aufhebung der Bewährung bezieht sich gerade nicht auf das vom EMGH monierte Urteil. Dies sind reine Fakenews, verbreitet erstmalig vom AA, und nun aufgenommen von der Regierung. Wie peinlich ist das alles? Erst gegen Trump und seine Fakenews wettern, und dann eigene Fakenews produzieren und per Twitter verbreiten. Unser Aussenmini wird zu Minitrump und die gesamte Regierung rennt ähnlich einer Horde blöckender Schafe unisono hinterdrein.... peinlicher gehts wirklich nimmer!
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Blumenwiese Koma
Ich würde anstelle von Russland einfach den Gashahn zudrehen und gut
Nach der Verurteilung des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny zur Abbüßung einer Haftstrafe hat sich die Bundesregierung offen für neue EU-Strafmaßnahmen gegen Russland gezeigt. Neben der Freilassung von Nawalny forderte sie auch ein Ende der Gewalt gegen friedliche Demonstranten.
Das Urteil gegen Nawalny sei „fernab rechtsstaatlicher Prinzipien“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch in Berlin. Es fuße auf einem Urteil, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2017 als willkürlich und als Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren eingestuft habe, so Seibert weiter.
„Russland habe sich als Mitgliedstaat des Europarats verpflichtet, die Europäische Menschenrechtskonvention einzuhalten und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen“. Die gesamte Bundesregierung fordere deshalb die Freilassung des Oppositionellen.
Außerdem verurteile sie die „systematische Gewaltanwendung gegen friedliche Demonstranten“ in ganz Russland. Seibert sprach von „empörenden Beispielen von Polizeibrutalität“ bei den Protesten gegen die Inhaftierung Nawalnys.
Wegen der Inhaftierung Nawalnys werden in der EU bereits seit dem vergangenen Monat neue EU-Sanktionen gegen Russland diskutiert. Nach dem Urteil wird laut Seibert das weitere Vorgehen demnächst im Rahmen der EU besprochen. „Weitere Sanktionen sind nicht ausgeschlossen.“
Wegen des angeblichen Giftanschlags auf Nawalny hatte die EU bereits im vergangenen Jahr Einreise- und Vermögenssperren gegen mutmaßliche Verantwortliche aus dem Umfeld von Präsident Wladimir Putin verhängt.
Nord Stream 2 wird fertiggestellt
Den zahlreichen Forderungen nach einem Baustopp für die umstrittene Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 gibt die Bundesregierung aber weiterhin nicht nach.
„Da ist die Haltung der Bundesregierung bekannt und hat sich nicht verändert“, sagte Seibert. Die Bundesregierung sieht in der fast fertiggebauten Gasleitung zwischen Russland und Deutschland ein wirtschaftliches Projekt, bei dem sie nicht intervenieren will.
Nawalny war am Dienstag zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er aus Sicht der Justiz mehrfach gegen Bewährungsauflagen aus einem früheren Strafverfahren von 2014 verstoßen hat. Auf den Kremlkritiker war im August in Russland ein Giftanschlag verübt worden, von dem er sich anschließend in Deutschland erholt hat. Im Januar wurde er bei der Rückkehr nach Russland festgenommen.
Fall „Yves Rocher“
2014 war Nawalny zu drei Jahren und sechs Monaten Haft und einer Strafe von 500.000 Rubel wegen Betrugshandlungen und Legalisierung von kriminell erworbenen Geldmitteln (im Fall „Yves Rocher“) verurteilt worden.
Das Gericht entschied, die Haftstrafe in eine fünfjährige Bewährungsstrafe umzuwandeln. Später verlängerte das Gericht diese Strafe um ein weiteres Jahr. Nawalny musste dabei zweimal monatlich an bestimmten Tagen bei der Strafvollzuginspektion erscheinen.
Für die Zeit seiner medizinischen Behandlung in Deutschland wurde diese Pflicht aufgehoben. Im Oktober 2020 wurde bekannt, dass der Patient am 23. September aus der Klinik entlassen worden war. Nawalny gab laut der Behörde keine objektiven Gründe für sein Fernbleiben bei der Inspektion an. Ende Dezember schrieb die Behörde den russischen Blogger daher zur Fahndung aus.
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