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Nawalny zu 3,5 Jahren Gefängnis verurteilt – Haftdauer aber wegen früheren Hausarrests reduziert
Nawalny zu 3,5 Jahren Gefängnis verurteilt – Haftdauer aber wegen früheren Hausarrests reduziert
Der Kremlkritiker Alexej Nawalny ist am heutigen Dienstag im Simonowski Gericht in Moskau zu 3,5 Jahren Haft verurteilt worden. Die Bewährungsstrafe aus dem... 02.02.2021, SNA
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Die Richterin erklärte aber, dass die Zeit, die Nawalny in Hausarrest verbracht hatte, berücksichtigt werde. Somit wird Nawalny – falls seine Verteidigung mit einer Berufung scheitert - etwa 2,5 Jahre im Gefängnis absitzen müssen.Der russische Strafvollzug hatte zuvor gefordert, die Bewährungsstrafe gegen Nawalny aus dem Verfahren von 2014 in Gefängnishaft umwandeln zu lassen. Der Vorwurf lautet, Nawalny habe mehrfach gegen seine Meldeauflagen verstoßen. Zudem forderte der Strafvollzug Medienberichten zufolge eine Geldstrafe von 500.000 Rubel (umgerechnet etwa 5400 Euro) gegen den Kremlkritiker. Nawalnys Anwalt verwies seinerseits darauf, dass sein Mandant rechtswidrig zur Fahndung ausgeschrieben worden sei: Er habe sich nie vor den Behörden versteckt, sein Aufenthaltsort sei dem Strafvollzug immer bekannt gewesen. In dem Gerichtsgebäude befinden sich laut Medienberichten derzeit 20 Mitarbeiter von Botschaften unterschiedlicher Länder. Das russische Außenministerium hat dies bereits als äußere Einmischung kritisiert.Verteidiger wollen Haftstrafe anfechten Die Anwälte von Nawalny wollen die Haftstrafe anfechten. „Natürlich werden wir Berufung einlegen”, so die Anwältin Olga Michailowa. Zudem wolle sie sich an den Europarat wenden, sollte eine frühere Entscheidung des Europäischen Gerichtshof nicht befolgt werden. Die Richter in Straßburg hatten das Urteil von 2014 als willkürlich eingestuft und Nawalny Schadenersatz zugesprochen, den Russland gezahlt hatte.Hintergrund2014 war Nawalny zu drei Jahren und sechs Monaten Haft und einer Strafe von 500.000 Rubel wegen Betrugshandlungen und Legalisierung von kriminell erworbenen Geldmitteln (im Fall „Yves Rocher“) verurteilt worden.Das Gericht entschied, die Haftstrafe in eine fünfjährige Bewährungsstrafe umzuwandeln. Später verlängerte das Gericht diese Strafe um ein weiteres Jahr. Nawalny musste dabei zweimal pro Monat an bestimmten Tagen bei der Strafvollzuginspektion erscheinen.Für die Zeit seiner medizinischen Behandlung in Deutschland wurde diese Pflicht aufgehoben. Im Oktober 2020 wurde bekannt, dass der Patient am 23. September aus der Klinik entlassen worden war. Nawalny gab laut der Behörde keine objektiven Gründe für sein Fernbleiben bei der Inspektion an. Ende Dezember schrieb die Behörde den russischen Blogger daher zur Fahndung aus.Behandlung in DeutschlandAlexej Nawalny war am 20. August auf einem Inlandsflug (Tomsk – Moskau) zusammengebrochen. Er wurde zunächst in einem Omsker Krankenhaus behandelt und dort in ein künstliches Koma versetzt. Der 44-Jährige wurde später auf Drängen seiner Familie in die Berliner Universitätsklinik Charité verlegt. Anfang September wurde Nawalny aus dem Koma geholt und bereits am 23. September aus der Berliner Charité entlassen.Die Bundesregierung sprach bereits am 2. September von einer Vergiftung Nawalnys mit einem Nervenkampfstoff der „Nowitschok“-Reihe, nachdem Untersuchungen eines Spezial-Labors der Bundeswehr die Belege dafür geliefert hätten.Laut dem Omsker Krankenhaus wurden in Nawalnys Blut und Urin kein Gift oder Spuren davon entdeckt, als vorläufige Diagnose wurde eine Stoffwechselstörung angegeben, die ein drastisches Absinken des Blutzuckerspiegels verursacht haben soll.Die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) teilte im Oktober mit, dass in den Blut- und Urinproben des russischen Bloggers und Kreml-Kritikers Alexej Nawalny Giftspuren festgestellt worden seien, welche auf einen der Nowitschok-Gruppe ähnlichen Nervenkampfstoff schließen ließen. Dieser soll jedoch nicht in der Chemiewaffenkonvention gelistet sein. Russland hat Deutschland sowie andere westliche Partner und die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) bereits mehrmals zur Kooperation im Fall Nawalny aufgefordert, doch weder Berlin noch Paris stellen Moskau die erforderlichen Daten zur Verfügung und antworten nicht auf russische Rechtshilfegesuche.
/20210202/nawalny-gericht-20-botschaftsmitarbeiter-757479.html
/20210131/nawalny-protestaktion-in-moskau-733721.html
/20210201/bundesregierung-fordert-von-russland-unverzuegliche-freilassung-von-nawalny-746562.html
Ronald Krämer
Hurra, hatte ich nicht zu wagen gehofft. Gut, dass die Richter sich nicht von der Politik haben beeinflussen lassen. Nawalny ist ein Betrüger, Verbrecher und muss genau so verurteilt werden, wie andere, nicht vom WESTEN unterstützte Verbrecher. 😂😂😂😂🤣🤣🤣🤣😊😊😁😁😃😃
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Torsten Schwarzer
Eine gute Nachricht und bitte gleich den nächsten Prozess nachschieben1
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Nawalny zu 3,5 Jahren Gefängnis verurteilt – Haftdauer aber wegen früheren Hausarrests reduziert
18:23 02.02.2021 (aktualisiert: 19:34 02.02.2021) Tamta Agumava
Leitende Redakteurin
Der Kremlkritiker Alexej Nawalny ist am heutigen Dienstag im Simonowski Gericht in Moskau zu 3,5 Jahren Haft verurteilt worden. Die Bewährungsstrafe aus dem Verfahren von 2014, bei dem es um Unterschlagung von insgesamt rund 500.000 Euro ging, wurde somit in eine Haftstrafe umgewandelt.
Die Richterin erklärte aber, dass die Zeit, die Nawalny in Hausarrest verbracht hatte, berücksichtigt werde. Somit wird Nawalny – falls seine Verteidigung mit einer Berufung scheitert - etwa 2,5 Jahre im Gefängnis absitzen müssen.
Der russische Strafvollzug hatte zuvor gefordert, die Bewährungsstrafe gegen Nawalny aus dem Verfahren von 2014 in Gefängnishaft umwandeln zu lassen. Der Vorwurf lautet, Nawalny habe mehrfach gegen seine Meldeauflagen verstoßen. Zudem forderte der Strafvollzug Medienberichten zufolge eine Geldstrafe von 500.000 Rubel (umgerechnet etwa 5400 Euro) gegen den Kremlkritiker.
Nawalnys Anwalt verwies seinerseits darauf, dass sein Mandant rechtswidrig zur Fahndung ausgeschrieben worden sei: Er habe sich nie vor den Behörden versteckt, sein Aufenthaltsort sei dem Strafvollzug immer bekannt gewesen.
In dem Gerichtsgebäude befinden sich laut Medienberichten derzeit 20 Mitarbeiter von Botschaften unterschiedlicher Länder. Das russische Außenministerium hat dies bereits als
äußere Einmischung kritisiert.
Verteidiger wollen Haftstrafe anfechten
Die Anwälte von Nawalny wollen die Haftstrafe anfechten. „Natürlich werden wir Berufung einlegen”, so die Anwältin Olga Michailowa.
Zudem wolle sie sich an den Europarat wenden, sollte eine frühere Entscheidung des Europäischen Gerichtshof nicht befolgt werden. Die Richter in Straßburg hatten das Urteil von 2014 als willkürlich eingestuft und Nawalny Schadenersatz zugesprochen, den Russland gezahlt hatte.
Hintergrund
2014 war Nawalny zu drei Jahren und sechs Monaten Haft und einer Strafe von 500.000 Rubel wegen Betrugshandlungen und Legalisierung von kriminell erworbenen Geldmitteln (im Fall „Yves Rocher“) verurteilt worden.
Das Gericht entschied, die Haftstrafe in eine fünfjährige Bewährungsstrafe umzuwandeln. Später verlängerte das Gericht diese Strafe um ein weiteres Jahr. Nawalny musste dabei zweimal pro Monat an bestimmten Tagen bei der Strafvollzuginspektion erscheinen.
Für die Zeit seiner medizinischen Behandlung in Deutschland wurde diese Pflicht aufgehoben. Im Oktober 2020 wurde bekannt, dass der Patient am 23. September aus der Klinik entlassen worden war. Nawalny gab laut der Behörde keine objektiven Gründe für sein Fernbleiben bei der Inspektion an. Ende Dezember schrieb die Behörde den russischen Blogger daher zur Fahndung aus.
Behandlung in Deutschland
Alexej Nawalny war am 20. August auf einem Inlandsflug (Tomsk – Moskau) zusammengebrochen. Er wurde zunächst in einem Omsker Krankenhaus behandelt und dort in ein künstliches Koma versetzt.
Der 44-Jährige wurde später auf Drängen seiner Familie in die Berliner Universitätsklinik Charité verlegt. Anfang September wurde Nawalny aus dem Koma geholt und bereits am 23. September aus der Berliner Charité entlassen.
Die Bundesregierung sprach bereits am 2. September von einer Vergiftung Nawalnys mit einem Nervenkampfstoff der „Nowitschok“-Reihe, nachdem Untersuchungen eines Spezial-Labors der Bundeswehr die
Belege dafür geliefert hätten.
Laut dem Omsker Krankenhaus wurden in Nawalnys Blut und Urin kein Gift oder Spuren davon entdeckt, als vorläufige Diagnose wurde eine Stoffwechselstörung angegeben, die ein drastisches Absinken des Blutzuckerspiegels verursacht haben soll.
Die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) teilte im Oktober mit, dass in den Blut- und Urinproben des russischen Bloggers und Kreml-Kritikers Alexej Nawalny Giftspuren festgestellt worden seien, welche auf einen der Nowitschok-Gruppe ähnlichen Nervenkampfstoff schließen ließen. Dieser soll jedoch nicht in der Chemiewaffenkonvention gelistet sein.
Russland hat Deutschland sowie andere westliche Partner und die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) bereits mehrmals zur Kooperation im Fall Nawalny aufgefordert, doch weder Berlin noch Paris stellen Moskau die erforderlichen Daten zur Verfügung und
antworten nicht auf russische Rechtshilfegesuche.