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„Herber Schlag gegen Freiheitsrechte“: Maas fordert unverzügliche Freilassung Nawalnys
„Herber Schlag gegen Freiheitsrechte“: Maas fordert unverzügliche Freilassung Nawalnys
Bundesaußenminister Heiko Maas hat das Vorgehen der russischen Justiz mit scharfen Worten verurteilt und Russland zur Freilassung des zu dreieinhalb Jahren... 02.02.2021, SNA
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„Das Urteil gegen Alexej Nawalny ist ein herber Schlag gegen fest verbriefte Freiheitsrechte und Rechtsstaatlichkeit in Russland“, schrieb Maas auf Twitter. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe das Verfahren bereits 2017 als willkürlich kritisiert. „Alexej Nawalny muss unverzüglich freigelassen werden“, forderte der Bundesaußenminister weiter.Zuvor hatte das Simonowski Gericht in Moskau Nawalny zu 3,5 Jahren Haft verurteilt. Damit wurde die Bewährungsstrafe aus dem Verfahren von 2014, bei dem es um Unterschlagung von insgesamt rund 500.000 Euro ging, in eine Haftstrafe umgewandelt. Da die Zeit, die Nawalny in Hausarrest verbracht hatte, berücksichtigt wird, wird Nawalny – falls seine Verteidigung mit einer Berufung scheitert – ungefähr 2,5 Jahre im Gefängnis absitzen müssen.Der russische Strafvollzug hatte zuvor gefordert, die Bewährungsstrafe gegen Nawalny aus dem Verfahren von 2014 in Gefängnishaft umwandeln zu lassen. Der Vorwurf lautet, Nawalny habe mehrfach gegen seine Meldeauflagen verstoßen. Zudem forderte der Strafvollzug Medienberichten zufolge eine Geldstrafe von 500.000 Rubel (umgerechnet etwa 5400 Euro) gegen den Kremlkritiker. Nawalnys Anwalt verwies seinerseits darauf, dass sein Mandant rechtswidrig zur Fahndung ausgeschrieben worden sei: Er habe sich nie vor den Behörden versteckt, sein Aufenthaltsort sei dem Strafvollzug immer bekannt gewesen. „Ich war in Deutschland in Behandlung“, sagte Nawalny im Gerichtssaal.
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Dirk M.
Diese Witzfigur , sollte mal seine Klappe halten und sich für Rechte in Deutschland einsetzen , die von der Verwaltung - abgeschafft wurden. Und er sollte einen Souveränen Staat - ihre Rechte lassen. Dort sind die Westlichen Werte nur Abschaum und gegen das Völkerrecht !Eine Witzfigur die nach ganz Oben strebt . Sein Fall wird aber Hart werden.
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Dirk M.
Nach dem Knast , muss gegen Nawalny ein neuer Prozess eröffnet werden , wegen Volksverhetzung / Aufwiegelung , Landesverrat . Und , Schliessung seiner Firmen , nicht Vergessen !
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„Herber Schlag gegen Freiheitsrechte“: Maas fordert unverzügliche Freilassung Nawalnys
20:04 02.02.2021 (aktualisiert: 20:05 02.02.2021) Ekaterina Nikolaeva
Redakteurin
Bundesaußenminister Heiko Maas hat das Vorgehen der russischen Justiz mit scharfen Worten verurteilt und Russland zur Freilassung des zu dreieinhalb Jahren Haft in einem Straflager verurteilten Kremlgegners Alexej Nawalny aufgefordert.
„Das Urteil gegen Alexej Nawalny ist ein herber Schlag gegen fest verbriefte Freiheitsrechte und Rechtsstaatlichkeit in Russland“, schrieb Maas auf Twitter. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe das Verfahren bereits 2017 als willkürlich kritisiert. „Alexej Nawalny muss unverzüglich freigelassen werden“, forderte der Bundesaußenminister weiter.
Zuvor hatte
das Simonowski Gericht in Moskau Nawalny zu 3,5 Jahren Haft verurteilt. Damit wurde die Bewährungsstrafe aus dem Verfahren von 2014, bei dem es um Unterschlagung von insgesamt rund 500.000 Euro ging, in eine Haftstrafe umgewandelt. Da die Zeit, die Nawalny in Hausarrest verbracht hatte, berücksichtigt wird, wird Nawalny – falls seine Verteidigung mit einer Berufung scheitert – ungefähr 2,5 Jahre im Gefängnis absitzen müssen.
Der russische Strafvollzug hatte zuvor gefordert, die Bewährungsstrafe gegen
Nawalny aus dem Verfahren von 2014 in Gefängnishaft umwandeln zu lassen. Der Vorwurf lautet, Nawalny habe mehrfach gegen seine Meldeauflagen verstoßen. Zudem forderte der Strafvollzug Medienberichten zufolge eine Geldstrafe von 500.000 Rubel (umgerechnet etwa 5400 Euro) gegen den Kremlkritiker. Nawalnys Anwalt verwies seinerseits darauf, dass sein Mandant rechtswidrig zur Fahndung ausgeschrieben worden sei: Er habe sich nie vor den Behörden versteckt, sein Aufenthaltsort sei dem Strafvollzug immer bekannt gewesen. „Ich war in Deutschland in Behandlung“, sagte Nawalny im Gerichtssaal.