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Der Berliner Senat hat in einer Sitzung am heutigen Dienstag die geltende Corona-Verordnung in einzelnen Punkten verschärft und sich unter anderem auf eine... 02.02.2021, SNA
Wie der Senat am Dienstag mitteilte, müssen alle Personen in einem Auto außer dem Fahrer eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Ausnahmen von der Maskenpflicht in Privatfahrzeugen gibt es nur für Ehe- oder Lebenspartner, Angehörige des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht. Diese Regelung gilt auch für Teilnehmer von Autokorsos. Die verschärfte Maskenpflicht soll in den kommenden Tagen in Kraft treten. Außerdem erhöht die Verwaltung die häusliche Quarantäne für Ein- oder Rückreisende aus ausländischen Gebieten, in denen es Virusvarianten gibt, von zehn auf 14 Tage. Zudem entfällt die Möglichkeit einer Verkürzung der Quarantäne aus Virusvarianten-Gebieten nach fünf Tagen.
Der Berliner Senat hat in einer Sitzung am heutigen Dienstag die geltende Corona-Verordnung in einzelnen Punkten verschärft und sich unter anderem auf eine Maskenpflicht auch in privaten Fahrzeugen geeinigt.
Wie der Senat am Dienstag mitteilte, müssen alle Personen in einem Auto außer dem Fahrer eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Ausnahmen von der Maskenpflicht in Privatfahrzeugen gibt es nur für Ehe- oder Lebenspartner, Angehörige des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht. Diese Regelung gilt auch für Teilnehmer von Autokorsos. Die verschärfte Maskenpflicht soll in den kommenden Tagen in Kraft treten.
Außerdem erhöht die Verwaltung die häusliche Quarantäne für Ein- oder Rückreisende aus ausländischen Gebieten, in denen es Virusvarianten gibt, von zehn auf 14 Tage. Zudem entfällt die Möglichkeit einer Verkürzung der Quarantäne aus Virusvarianten-Gebieten nach fünf Tagen.
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