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Portugals Parlament billigt Sterbehilfe-Gesetz – Zustimmung des Präsidenten erforderlich
Portugals Parlament billigt Sterbehilfe-Gesetz – Zustimmung des Präsidenten erforderlich
Das portugiesische Parlament hat ein Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe verabschiedet. Für das Inkrafttreten des Gesetzes ist eine Zustimmung von Präsident Marcelo Rebelo de Sousa erforderlich.
2021-01-30T10:00+0100
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Der 72-jährige konservative Präsident hat die Möglichkeit, den Entwurf dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen oder sein Veto einzulegen. Dieses könnte vom Parlament nur mit Dreiviertelmehrheit überstimmt werden. Wie die rechtskonservative Partei CDS („Demokratisches und Soziales Zentrum“) erklärte, werde sie alles unternehmen, um den Entwurf für verfassungswidrig erklären zu lassen.Laut dem Gesetzentwurf kann ein Erwachsener, der wegen einer schweren Verletzung oder aufgrund einer nach ärztlichem Ermessen unheilbaren Krankheit einem „unerträglichen Leiden“ ausgesetzt ist, ärztlich begleitete Sterbehilfe verlangen. Bei Zweifeln an der Entscheidungsfähigkeit des Sterbewilligen müssen der Nachrichtenagentur Lusa zufolge psychiatrische und medizinische Gutachten eingeholt werden.Mitte Dezember hatte das Parlament des Nachbarlandes Spanien für ein ähnliches Gesetz votiert. Dort muss noch die zweite Parlamentskammer zustimmen.
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Portugals Parlament billigt Sterbehilfe-Gesetz – Zustimmung des Präsidenten erforderlich
Lidia Sharapenko
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Das portugiesische Parlament hat ein Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe verabschiedet. 136 Parlamentarier stimmten für den Gesetzentwurf, 78 dagegen, berichtete die Zeitung „Público“ laut dpa am Freitag. Für das Inkrafttreten des Gesetzes ist eine Zustimmung von Präsident Marcelo Rebelo de Sousa erforderlich.
Der 72-jährige konservative Präsident hat die Möglichkeit, den Entwurf dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen oder sein Veto einzulegen. Dieses könnte vom Parlament nur mit Dreiviertelmehrheit überstimmt werden. Wie die rechtskonservative Partei CDS („Demokratisches und Soziales Zentrum“) erklärte, werde sie alles unternehmen, um den Entwurf für verfassungswidrig erklären zu lassen.
Laut dem Gesetzentwurf kann ein Erwachsener, der wegen einer schweren Verletzung oder aufgrund einer nach ärztlichem Ermessen unheilbaren Krankheit einem „unerträglichen Leiden“ ausgesetzt ist, ärztlich begleitete Sterbehilfe verlangen. Bei Zweifeln an der Entscheidungsfähigkeit des Sterbewilligen müssen der Nachrichtenagentur Lusa zufolge psychiatrische und medizinische Gutachten eingeholt werden.
Mitte Dezember hatte das Parlament des Nachbarlandes Spanien für ein ähnliches Gesetz votiert. Dort muss noch die zweite Parlamentskammer zustimmen.