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Innerhalb von Tagen: Seehofer will sorgfältige und schnelle Prüfung von AfD-Gutachten
Innerhalb von Tagen: Seehofer will sorgfältige und schnelle Prüfung von AfD-Gutachten
Die Entscheidung über eine mögliche Einstufung der AfD als Rechtsextremismus-Verdachtsfall könnte nach den Worten von Bundesinnenminister Horst Seehofer... 28.01.2021, SNA
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Der CSU-Politiker wies allerdings am Donnerstag am Rande von Beratungen der EU-Innenminister darauf hin, dass der Verfassungsschutz und sein Ministerium vorab mit besonderer Sorgfalt alle juristischen Fragen prüfen wollten.Seehofer betonte: „Ich habe meinen Mitarbeitern gesagt, dass es dafür keine politische Vorgaben gibt. Das soll eine rein fachliche Beurteilung sein, juristische Beurteilung.“ Diese solle aber nicht mehrere Wochen dauern, sondern innerhalb von Tagen abgeschlossen werden. „Also ich will jetzt nicht einen unendlich langen Prozess, sondern eine überschaubare Zeitspanne, um dann Klarheit zu haben“, sagte Seehofer.Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte dem Bundesinnenministerium, das die Fachaufsicht über die Kölner Behörde hat, Anfang vergangener Woche ein Gutachten zur AfD weitergeleitet. Darin geht es unter anderem um die Frage, wie viel Einfluss der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung eingestufte „Flügel“ in der Partei hat.Der „Flügel“, den der Thüringer AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke im Sommer 2015 gegründet hatte, ist ein Netzwerk, das sich im vergangenen Frühjahr nach Druck aus dem Bundesvorstand der AfD formal aufgelöst hat.Vorerst keine verdeckte BeobachtungDas Verwaltungsgericht Köln hatte am Mittwoch einen Antrag der AfD auf eine Zwischenregelung im Streit um eine etwaige Einstufung der Partei als Verdachtsfall abgelehnt. Weil das BfV zugesagt habe, sich bis zum Abschluss eines Eilverfahrens nicht öffentlich zu einer möglichen Einstufung zu äußern, sei dieser Zwischenschritt nicht nötig, teilte das Gericht mit.Auch habe das Amt zugesagt, bis zu einer Entscheidung des Gerichts auf die Beobachtung von Abgeordneten und Kandidaten mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu verzichten. Dabei geht es unter anderem darum, ob Daten zu Personen gespeichert und Informanten angeworben werden dürfen. Gegen den Beschluss kann die AfD Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.
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Innerhalb von Tagen: Seehofer will sorgfältige und schnelle Prüfung von AfD-Gutachten
13:45 28.01.2021 (aktualisiert: 13:56 28.01.2021) Die Entscheidung über eine mögliche Einstufung der AfD als Rechtsextremismus-Verdachtsfall könnte nach den Worten von Bundesinnenminister Horst Seehofer bereits in einigen Tagen anstehen.
Der CSU-Politiker wies allerdings am Donnerstag am Rande von Beratungen der EU-Innenminister darauf hin, dass der Verfassungsschutz und sein Ministerium vorab mit besonderer Sorgfalt alle juristischen Fragen prüfen wollten.
„Sowas, so eine Entscheidung hat ja, je nachdem wie sie ausfällt, weitreichende Konsequenzen, auch in der öffentlichen Debatte“, führte der Minister weiter aus. Dies gelte besonders in einem Jahr wie 2021 mit mehreren Wahlen auf Länder- und Bundesebene.
Seehofer betonte: „Ich habe meinen Mitarbeitern gesagt, dass es dafür keine politische Vorgaben gibt. Das soll eine rein fachliche Beurteilung sein, juristische Beurteilung.“ Diese solle aber nicht mehrere Wochen dauern, sondern innerhalb von Tagen abgeschlossen werden. „Also ich will jetzt nicht einen unendlich langen Prozess, sondern eine überschaubare Zeitspanne, um dann Klarheit zu haben“, sagte Seehofer.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte dem Bundesinnenministerium, das die Fachaufsicht über die Kölner Behörde hat, Anfang vergangener Woche ein Gutachten zur AfD weitergeleitet. Darin geht es unter anderem um die Frage, wie viel Einfluss der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung eingestufte „Flügel“ in der Partei hat.
Der „Flügel“, den der Thüringer AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke im Sommer 2015 gegründet hatte, ist ein Netzwerk, das sich im vergangenen Frühjahr nach Druck aus dem Bundesvorstand der AfD formal aufgelöst hat.
Vorerst keine verdeckte Beobachtung
Das Verwaltungsgericht Köln hatte am Mittwoch einen Antrag der AfD auf eine
Zwischenregelung im Streit um eine etwaige Einstufung der Partei als Verdachtsfall abgelehnt. Weil das BfV zugesagt habe, sich bis zum Abschluss eines Eilverfahrens nicht öffentlich zu einer möglichen Einstufung zu äußern, sei dieser Zwischenschritt nicht nötig, teilte das Gericht mit.
Auch habe das Amt zugesagt, bis zu einer Entscheidung des Gerichts auf die Beobachtung von Abgeordneten und Kandidaten mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu verzichten. Dabei geht es unter anderem darum, ob Daten zu Personen gespeichert und Informanten angeworben werden dürfen. Gegen den Beschluss kann die AfD Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.