Registrierung erfolgreich abgeschlossen! Klicken Sie bitte den Link aus der E-Mail, die an geschickt wurde
Um die Funktion unserer Website zu verbessern und die relevantesten Nachrichten und zielgerichtete Werbung anzuzeigen, sammeln wir technische anonymisierte Informationen über Sie, unter anderem mit Instrumenten unserer Partner. Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in den Datenschutzrichtlinien. Ausführliche Informationen zu den von uns genutzten Technologien finden Sie in den Regeln der Cookies-Nutzung und des automatischen Einloggens.
Indem Sie „Akzeptieren und schließen“ anklicken, stimmen Sie ausdrücklich der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zu, damit das beschriebene Ziel erreicht wird.
Ihre Zustimmung können Sie auf die Weise widerrufen, wie in den Datenschutzrichtlinien beschrieben.
Anklage fordert hohe Haftstrafen gegen mutmaßlichen IS-Chef Deutschlands
Anklage fordert hohe Haftstrafen gegen mutmaßlichen IS-Chef Deutschlands
Die Bundesanwaltschaft hat im Prozess gegen den mutmaßlichen Deutschland-Chef der Terrormiliz Islamischer Staat (IS)*, Abu Walaa, und drei Mitangeklagte hohe... 28.01.2021, SNA
Die Anklage forderte am Mittwoch für den Iraker Abu Walaa am Oberlandesgericht Celle wegen „mitgliedschaftlicher Beteiligung“ an einer Terrorgruppe elfeinhalb Jahre Haft. Für zwei weitere mutmaßliche IS-Drahtzieher plädierte die Bundesanwaltschaft auf neuneinhalb und zehn Jahre Haft wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Auch für den vierten kürzlich aus der Untersuchungshaft entlassenen Angeklagten verlangt die Anklage viereinhalb Jahre Haft, ebenfalls wegen Unterstützung einer Terrororganisation im Ausland. Das berichten verschiedene Medien.Den Angeklagten wird vorgeworfen, junge Menschen vor allem im Ruhrgebiet islamistisch radikalisiert und als Kämpfer für den IS in Syrien angeworben zu haben. Im Irak sollen der Anklage zufolge zwei der Angeworbenen Personen Selbstmordattentate mit zahlreichen Todesopfern verübt haben. Ein anderer Rekrut soll für die Sicherheit des IS verantwortlich gewesen sein. Abu Walaa hat als Imam für die Moschee des inzwischen verbotenen Vereins „Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim“ gepredigt haben. Die vier Männer stehen seit September 2017 vor Gericht.Für die Bundesanwaltschaft seien die Tatvorwürfe im Wesentlichen erwiesen, wie sie in ihrem Plädoyer am Mittwoch angegeben hat. Dabei stützte sich die Anklage auf einen „Kronzeugen“, einen jungen Mann aus Gelsenkirchen. Dieser sei als Jugendlicher in islamistische Kreise geraten und sei nach seinen Aussagen mit Hilfe von Abu Walaas Netzwerk nach Syrien ausgereist, heißt es. Später habe er sich vom IS abgewandt und mit den Behörden kooperiert.Eine wichtige Rolle für die Anklage spiele zudem der einst wichtigste V-Mann der Polizei in islamistischen Kreisen, „Murat Cem“ oder „VP01“. Er war jahrelang ein Top-Informant der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Für das laufende Verfahren erhielt er jedoch keine Aussagegenehmigung.An den vier Prozesstage im Februar sind die Plädoyers der Verteidigung geplant. Anschließend das Urteil in dem großen Prozess. Am Mittwoch wurde der 241. Verhandlungstag absolviert.*Terrororganisation, auch "Daesh" genannt, in Deutschland und Russland verboten
Die Bundesanwaltschaft hat im Prozess gegen den mutmaßlichen Deutschland-Chef der Terrormiliz Islamischer Staat (IS)*, Abu Walaa, und drei Mitangeklagte hohe Haftstrafen gefordert. Das berichten verschieden Medien. Den Angeklagten wird u.a. vorgeworfen junge Menschen radikalisiert und für den Dschihad in Syrien angeworben zu haben.
Die Anklage forderte am Mittwoch für den Iraker Abu Walaa am Oberlandesgericht Celle wegen „mitgliedschaftlicher Beteiligung“ an einer Terrorgruppe elfeinhalb Jahre Haft. Für zwei weitere mutmaßliche IS-Drahtzieher plädierte die Bundesanwaltschaft auf neuneinhalb und zehn Jahre Haft wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Auch für den vierten kürzlich aus der Untersuchungshaft entlassenen Angeklagten verlangt die Anklage viereinhalb Jahre Haft, ebenfalls wegen Unterstützung einer Terrororganisation im Ausland. Das berichten verschiedene Medien.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, junge Menschen vor allem im Ruhrgebiet islamistisch radikalisiert und als Kämpfer für den IS in Syrien angeworben zu haben. Im Irak sollen der Anklage zufolge zwei der Angeworbenen Personen Selbstmordattentate mit zahlreichen Todesopfern verübt haben. Ein anderer Rekrut soll für die Sicherheit des IS verantwortlich gewesen sein. Abu Walaa hat als Imam für die Moschee des inzwischen verbotenen Vereins „Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim“ gepredigt haben. Die vier Männer stehen seit September 2017 vor Gericht.
Für die Bundesanwaltschaft seien die Tatvorwürfe im Wesentlichen erwiesen, wie sie in ihrem Plädoyer am Mittwoch angegeben hat. Dabei stützte sich die Anklage auf einen „Kronzeugen“, einen jungen Mann aus Gelsenkirchen. Dieser sei als Jugendlicher in islamistische Kreise geraten und sei nach seinen Aussagen mit Hilfe von Abu Walaas Netzwerk nach Syrien ausgereist, heißt es. Später habe er sich vom IS abgewandt und mit den Behörden kooperiert.
Eine wichtige Rolle für die Anklage spiele zudem der einst wichtigste V-Mann der Polizei in islamistischen Kreisen, „Murat Cem“ oder „VP01“. Er war jahrelang ein Top-Informant der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Für das laufende Verfahren erhielt er jedoch keine Aussagegenehmigung.
An den vier Prozesstage im Februar sind die Plädoyers der Verteidigung geplant. Anschließend das Urteil in dem großen Prozess. Am Mittwoch wurde der 241. Verhandlungstag absolviert.
*Terrororganisation, auch "Daesh" genannt, in Deutschland und Russland verboten
Newsticker
0
Neueste obenÄlteste oben
loader
Live
Заголовок открываемого материала
Zugriff auf den Chat ist wegen einer Verletzung der Regeln eingeschränkt worden.
Sie dürfen an der Diskussion wieder teilnehmen in: ∞.
Wenn Sie mit der Sperre nicht einverstanden sind, nutzen Sie unsere Feedback-Option
Dieser Kommentarbereich ist geschlossen. Alle Diskussionen sind 24 Stunden nach der Veröffentlichung des Artikels zugänglich.