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Einstufung als Verdachtsfall: AfD beantragt Zwischenregelung – und scheitert vor Gericht
Einstufung als Verdachtsfall: AfD beantragt Zwischenregelung – und scheitert vor Gericht
Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag der AfD auf eine Zwischenregelung im Streit um die Einstufung als Verdachtsfall durch das Bundesamt für... 28.01.2021, SNA
2021-01-28T07:59+0100
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Der Zwischenschritt sei nicht nötig, weil das BfV zugesagt habe, sich bis zum Abschluss eines Eilverfahrens nicht öffentlich zu einer möglichen Einstufung zu äußern, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Zumal habe das BfV zugesagt, bis zu einer Entscheidung auf die Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu verzichten.Der Verfassungsschutz hatte dem Gericht zugesichert, bis zum Ende des Eilverfahrens Kandidaten und Abgeordnete der Partei nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen. Außerdem wird der Verfassungsschutz bis zum Abschluss des Verfahrens darauf verzichten, öffentlich bekanntzugeben, ob er die AfD als Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstuft.Gegen den Beschluss kann die AfD Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.Abgeordnete werden vorerst nicht überwachtDas Gericht stellte fest, angesichts der vom Bundesamt für Verfassungsschutz abgegebenen Erklärungen könnte sich eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln während der Dauer des Eilverfahrens lediglich auf die einfachen Mitglieder der Partei auswirken – diese möglichen Folgen seien nicht derart gravierend, dass ein Hängebeschluss notwendig wäre.Erhebliches öffentliches Interesse an BeobachtungLaut Gericht besteht grundsätzlich ein erhebliches öffentliches Interesse an einer Beobachtung nach einer Einstufung als Verdachtsfall. Denn es gehe um den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die von den Verfassungsschutzbehörden zu verteidigen sei, heißt es in der Begründung des Verwaltungsgerichts Köln.Der Verfassungsschutz dürfe zwar öffentlich vorerst nicht darüber sprechen, ob er die AfD für einen Rechtsextremismus-Verdachtsfall halte oder nicht – bis ein Gericht über eine Klage der Partei dagegen entschieden habe, hob die Nachrichtenagentur hervor. Intern habe die Behörde ihre Einschätzung aber wahrscheinlich schon geändert.Zweiter Rückschlag für AfD innerhalb dieser WocheBereits am Dienstag hatte die AfD im gleichen Eilverfahren einen Rückschlag hinnehmen müssen. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte ebenfalls den Erlass einer Zwischenregelung ab. Die AfD hatte beantragt, dass das Gericht dem Bundesamt verbieten sollte bekanntzugeben, dass der sogenannte „Flügel“ der AfD bis zu seiner Auflösung etwa 7000 Mitglieder gehabt habe und seine Mitgliederzahl auch weiterhin 7000 betrage. Der Verfassungsschutz hatte den Flügel als extremistisch eingestuft.Bei der Einschätzung der Gesamtpartei spiele die Frage, wie groß der Einfluss des formal inzwischen aufgelösten „Flügels“ um den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke ist, eine wichtige Rolle, betont die Nachrichtenagentur. Diese Strömung hatte der Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.
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Einstufung als Verdachtsfall: AfD beantragt Zwischenregelung – und scheitert vor Gericht
Anna Schadrina
Redakteurin
Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag der AfD auf eine Zwischenregelung im Streit um die Einstufung als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) abgelehnt. Dies berichtete die Deutsche Presse-Agentur.
Der Zwischenschritt sei nicht nötig, weil das BfV zugesagt habe, sich bis zum Abschluss eines Eilverfahrens nicht öffentlich zu einer möglichen Einstufung zu äußern, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Zumal habe das BfV zugesagt, bis zu einer Entscheidung auf die Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu verzichten.
Der Verfassungsschutz hatte dem Gericht zugesichert, bis zum Ende des Eilverfahrens Kandidaten und Abgeordnete der Partei nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen. Außerdem wird der Verfassungsschutz bis zum Abschluss des Verfahrens darauf verzichten, öffentlich bekanntzugeben, ob er die
AfD als
Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstuft.
Gegen den Beschluss kann die AfD Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.
Abgeordnete werden vorerst nicht überwacht
Das Gericht stellte fest, angesichts der vom Bundesamt für Verfassungsschutz abgegebenen Erklärungen könnte sich eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln während der Dauer des Eilverfahrens lediglich auf die einfachen Mitglieder der Partei auswirken – diese möglichen Folgen seien nicht derart gravierend, dass ein Hängebeschluss notwendig wäre.
Erhebliches öffentliches Interesse an Beobachtung
Laut Gericht besteht grundsätzlich ein erhebliches öffentliches Interesse an einer Beobachtung nach einer Einstufung als Verdachtsfall. Denn es gehe um den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die von den Verfassungsschutzbehörden zu verteidigen sei, heißt es in der Begründung des Verwaltungsgerichts Köln.
Der Verfassungsschutz dürfe zwar öffentlich vorerst nicht darüber sprechen, ob er die AfD für einen Rechtsextremismus-Verdachtsfall halte oder nicht – bis ein Gericht über eine
Klage der Partei dagegen entschieden habe, hob die Nachrichtenagentur hervor. Intern habe die Behörde ihre Einschätzung aber wahrscheinlich schon geändert.
Zweiter Rückschlag für AfD innerhalb dieser Woche
Bereits am Dienstag hatte die AfD im gleichen Eilverfahren einen Rückschlag hinnehmen müssen. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte ebenfalls den Erlass einer Zwischenregelung ab. Die AfD hatte beantragt, dass das Gericht dem Bundesamt verbieten sollte bekanntzugeben, dass der sogenannte „Flügel“ der AfD bis zu seiner Auflösung etwa 7000 Mitglieder gehabt habe und seine Mitgliederzahl auch weiterhin 7000 betrage. Der Verfassungsschutz hatte den Flügel als extremistisch eingestuft.
Bei der Einschätzung der Gesamtpartei spiele die Frage, wie groß der Einfluss des formal inzwischen aufgelösten „Flügels“ um den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke ist, eine wichtige Rolle, betont die Nachrichtenagentur. Diese Strömung hatte der Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.