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Wie der Fall Nawalny deutsches Staatswohl gefährdet
Wie der Fall Nawalny deutsches Staatswohl gefährdet
„Bei dem Angriff zum Nachteil von Alexej Nawalny handelt es sich um eine mutmaßlich in Russland begangene Tat gegen einen russischen Staatsangehörigen. In der
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„Bei dem Angriff zum Nachteil von Alexej Nawalny handelt es sich um eine mutmaßlich in Russland begangene Tat gegen einen russischen Staatsangehörigen. In der Bundesrepublik Deutschland wird demnach kein Ermittlungsverfahren geführt“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfragte der Linksfraktion. Vier Rechtshilfeersuchen habe die Bundesregierung im Fall des kremlkritischen Bloggers Alexej Nawalny von der Russischen Föderation erhalten und habe diese an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Die russische Generalstaatsanwaltschaft sei über die laufenden Verfahren in Deutschland unterrichtet worden.Doch die Antworten des Bundesjustizministeriums auf das russische Rechtshilfeersuchen kritisiert Moskau als „inhaltsleer“ und „unwürdig“. Auch gegenüber dem Bundestag hüllt sich die Bundesregierung in Schweigen. „Die Bundesregierung beruft sich pauschal auf Staatsgeheimnisse, ohne dies zu begründen“, sagte die Fraktionsvorsitzende der Linke, Amira Mohammed Ali gegenüber „RT DE“. Diese Intransparenz sei inakzeptabel. Schließlich gehe es um ein „hohes Gut: die Informationspflicht der Bundesregierung gegenüber Bundestagsabgeordneten“, betonte die Linke-Politikerin. Der Außenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Gregor Gysi, sagte dazu: „Damit setzt sich die Bundesregierung einem Verdacht aus. Russische Staatsgeheimnisse hat sie nicht zu hüten, nur deutsche. Welche Staatsgeheimnisse Deutschlands gibt es in Bezug auf den Umgang der Bundesregierung mit den Rechtshilfeersuchen Russlands?“, fragte der Parlamentarier.Deutsches Staatswohl beeinträchtigt?Die Begründung der Bundesregierung irritiert auch den emeritierten Professor für Politikwissenschaft und öffentliches Recht an der Universität Hamburg, Norman Paech. Die mutmaßliche Vergiftung eines russischen Staatsbürgers in Russland könne seiner Auffassung „gar nicht“ das deutsche Staatswohl beeinträchtigen. Paech ist überzeugt: „Das würde vor einem Gericht nie ausreichen, um so etwas zu begründen.“ Aus seiner Sicht sei dies ein „trauriges Beispiel der Kommunikationslosigkeit - einer verweigerten Kommunikation der Deutschen gegenüber den Russen“. Moskau hätte zumindest vier Mal ein solches Rechtshilfebegehren gestellt, konstatiert der Politologe. „Doch die bekommen dort nichts. Und wenn man hier nachfragt, ebenfalls nicht. Man zieht sich zurück, aber ergeht sich weiter in bisher immer noch unbewiesene Beschuldigungen, dass diese Vergiftung ganz oben in der russischen Hierarchie angesiedelt sei“, so Paech.„Keine medizinischen Befunde oder Aussagen“Am 16. Januar haben die deutschen Behörden mitgeteilt, sie hätten die russischen Gesuche beantwortet. Berlin forderte Moskau zudem erneut auf, das Verbrechen aufzuklären.Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte am 18. Januar laut der „Deutschen Presse-Agentur“, Gespräche stünden jetzt nicht an. „Sollte Russland weitere Nachfragen stellen, müsste es ein neues Rechtshilfeersuchen stellen.“ Nach seinen Angaben seien an Moskau im Wesentlichen die Protokolle der Nawalny-Vernehmung durch die Berliner Staatsanwaltschaft übermittelt worden, aber keine medizinischen Befunde oder Aussagen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte an der Charité. Diese seien nicht als Zeugen vernommen worden und unterlägen der ärztlichen Schweigepflicht.Das Interview mit Prof. Dr. Norman Paech zum Nachhören:
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Wie der Fall Nawalny deutsches Staatswohl gefährdet
09:15 26.01.2021 (aktualisiert: 12:05 26.01.2021) Die Bundesregierung hüllt sich bezüglich der russischen Rechtshilfeersuchen zur mutmaßlichen Vergiftung von Alexej Nawalny in Schweigen. Begründet wird dies mit dem Staatswohl. Wie kann der Fall eines russischen Staatsbürgers das deutsche Staatswohl gefährden? Das erklärt ein deutscher Völkerrechtler im SNA-Interview.
„Bei dem Angriff zum Nachteil von
Alexej Nawalny handelt es sich um eine mutmaßlich in Russland begangene Tat gegen einen russischen Staatsangehörigen. In der Bundesrepublik Deutschland wird demnach kein Ermittlungsverfahren geführt“,
schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfragte der Linksfraktion. Vier Rechtshilfeersuchen habe die Bundesregierung im Fall des kremlkritischen Bloggers Alexej Nawalny von der Russischen Föderation erhalten und habe diese an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Die russische Generalstaatsanwaltschaft sei über die laufenden Verfahren in Deutschland unterrichtet worden.
Doch die Antworten des Bundesjustizministeriums auf das russische Rechtshilfeersuchen kritisiert Moskau als „inhaltsleer“ und „unwürdig“. Auch gegenüber dem Bundestag hüllt sich die Bundesregierung in Schweigen.
„Die Offenlegung der erfragten Informationen würde das Staatswohl in besonders hohem Maße beeinträchtigen, weil die Gefahr besteht, dass Einzelheiten bekannt werden, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders schutzwürdig sind“, heißt es weiterhin in dem Schreiben an die Linksfraktion.
„Die Bundesregierung beruft sich pauschal auf Staatsgeheimnisse, ohne dies zu begründen“, sagte die Fraktionsvorsitzende der Linke, Amira Mohammed Ali gegenüber „RT DE“. Diese Intransparenz sei inakzeptabel. Schließlich gehe es um ein „hohes Gut: die Informationspflicht der Bundesregierung gegenüber Bundestagsabgeordneten“, betonte die Linke-Politikerin.
Der Außenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Gregor Gysi,
sagte dazu: „Damit setzt sich die Bundesregierung einem Verdacht aus. Russische Staatsgeheimnisse hat sie nicht zu hüten, nur deutsche. Welche Staatsgeheimnisse Deutschlands gibt es in Bezug auf den Umgang der Bundesregierung mit den Rechtshilfeersuchen Russlands?“, fragte der Parlamentarier.
Deutsches Staatswohl beeinträchtigt?
Die Begründung der
Bundesregierung irritiert auch den emeritierten Professor für Politikwissenschaft und öffentliches Recht an der Universität Hamburg,
Norman Paech. Die mutmaßliche Vergiftung eines russischen Staatsbürgers in Russland könne seiner Auffassung „gar nicht“ das deutsche Staatswohl beeinträchtigen.
„Und das einzige, was die Bundesregierung sagt: wir wollen nicht, wir wollen keine Auskunft geben, weil dort wahrscheinlich etwas hervorkommt, von dem wir nicht wollen, dass es in der Öffentlichkeit breitgetreten wird. Allerdings das mit dem Staatswohl zu begründen, das ist doch schon sehr opulent“, wundert sich der Jurist und Völkerrechtsexperte.
Prof. Dr. Norman Paech
Jurist / Politologe
Paech ist überzeugt: „Das würde vor einem Gericht nie ausreichen, um so etwas zu begründen.“ Aus seiner Sicht sei dies ein „trauriges Beispiel der Kommunikationslosigkeit - einer verweigerten Kommunikation der Deutschen gegenüber den Russen“. Moskau hätte zumindest vier Mal ein solches Rechtshilfebegehren gestellt, konstatiert der Politologe. „Doch die bekommen dort nichts. Und wenn man hier nachfragt, ebenfalls nicht. Man zieht sich zurück, aber ergeht sich weiter in bisher immer noch unbewiesene Beschuldigungen, dass diese Vergiftung ganz oben in der russischen Hierarchie angesiedelt sei“, so Paech.
„Keine medizinischen Befunde oder Aussagen“
Am 16. Januar haben die deutschen Behörden mitgeteilt, sie hätten die russischen Gesuche beantwortet. Berlin forderte Moskau zudem erneut auf, das Verbrechen aufzuklären.
Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte am 18. Januar laut der „Deutschen Presse-Agentur“, Gespräche stünden jetzt nicht an. „Sollte Russland weitere Nachfragen stellen, müsste es ein neues
Rechtshilfeersuchen stellen.“ Nach seinen Angaben seien an Moskau im Wesentlichen die Protokolle der
Nawalny-Vernehmung durch die Berliner Staatsanwaltschaft übermittelt worden, aber keine medizinischen Befunde oder Aussagen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte an der Charité. Diese seien nicht als Zeugen vernommen worden und unterlägen der ärztlichen Schweigepflicht.
Das Interview mit Prof. Dr. Norman Paech zum Nachhören: