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Vogelgrippe nun auch in Unterfranken: „Geflügel-Lockdown“ tritt in Kraft
Vogelgrippe nun auch in Unterfranken: „Geflügel-Lockdown“ tritt in Kraft
Bei drei Schwänen im bayrischen Landkreis Haßberge ist das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N8 nachgewiesen worden. Um eine weitere Ausbreitung des Virus zu... 26.01.2021, SNA
Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das Landratsamt Haßberge auf seiner offiziellen Webseite veröffentlicht. Demnach herrscht ab Dienstag im gesamten Landkreis eine „allgemeine Stallplicht“ für Geflügel. „Sie gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten“, heißt es in der Mitteilung des Landratsamts. Betriebe, die gegen die Stallpflicht verstoßen, können der Mitteilung zufolge mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro belegt werden. Für wildlebendes Wassergeflügel gelte ein „allgemeines Fütterungsverbot“. Das Landratsamt Haßberge bittet die Bürger, verendete Wasser- und Raubvögel nicht zu berühren oder zu bewegen und dem Veterinäramt unter Angabe des Fundortes zu melden. Die Vogelgrippe wurde in Bayern erstmals im vergangenen November bei zehn erlegten Stockenten im Landkreis Passau nachgewiesen. Auch bei zwei toten Schwänen aus dem Landkreis Landsberg am Lech wurde der Erreger bestätigt. Die Infektionskrankheit kommt vor allem bei Wasservögeln vor. Eine Gefährdung für den Menschen durch den Vogelgrippe-Virus besteht nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht.
Bei drei Schwänen im bayrischen Landkreis Haßberge ist das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N8 nachgewiesen worden. Um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, haben die lokalen Behörden nun Schutzmaßnahmen angeordnet und eine Stallpflicht für Geflügel verhängt.
Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das Landratsamt Haßberge auf seiner offiziellen Webseite veröffentlicht. Demnach herrscht ab Dienstag im gesamten Landkreis eine „allgemeine Stallplicht“ für Geflügel. „Sie gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten“, heißt es in der Mitteilung des Landratsamts.
Betriebe, die gegen die Stallpflicht verstoßen, können der Mitteilung zufolge mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro belegt werden. Für wildlebendes Wassergeflügel gelte ein „allgemeines Fütterungsverbot“. Das Landratsamt Haßberge bittet die Bürger, verendete Wasser- und Raubvögel nicht zu berühren oder zu bewegen und dem Veterinäramt unter Angabe des Fundortes zu melden.
Die Vogelgrippe wurde in Bayern erstmals im vergangenen November bei zehn erlegten Stockenten im Landkreis Passau nachgewiesen. Auch bei zwei toten Schwänen aus dem Landkreis Landsberg am Lech wurde der Erreger bestätigt. Die Infektionskrankheit kommt vor allem bei Wasservögeln vor. Eine Gefährdung für den Menschen durch den Vogelgrippe-Virus besteht nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht.
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