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„Schuldenbremse nicht einzuhalten“ – Kanzleramtschef plädiert für Grundgesetzänderung
„Schuldenbremse nicht einzuhalten“ – Kanzleramtschef plädiert für Grundgesetzänderung
Damit die Wirtschaft sich rasch erholen kann, sei eine Stabilisierung der Sozialabgaben bis 2023 und ein Verzicht auf Steuererhöhungen sinnvoll, schreibt
2021-01-26T13:26+0100
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Damit die Wirtschaft sich rasch erholen kann, sei eine Stabilisierung der Sozialabgaben bis 2023 und ein Verzicht auf Steuererhöhungen sinnvoll, schreibt Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) in seinem Gastbeitrag für das Handelsblatt. Diese Maßnahmen bedeuteten allerdings erhebliche Belastungen für den Bundeshaushalt. Deshalb: Die Schuldenbremse sieht vor, dass der Bund neue Kredite in Höhe von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen darf. Wegen der Corona-Krise ist der Bund an diese Regel seit vorigem Jahr vorübergehend nicht gebunden.Gleichzeitig plädiert Braun für eine „Erholungsstrategie für die Wirtschaft in Deutschland“, die mit einer Grundgesetzänderung zu verknüpfen sei, um „jährliche Einzelfallentscheidungen“ in der Frage der Schuldenneuaufnahme zu vermeiden. Die Grundgesetzänderung würde begrenzt für die kommenden Jahre „einen verlässlichen degressiven Korridor für die Neuverschuldung“ vorsehen und „ein klares Datum für die Rückkehr zur Einhaltung der Schuldenregel“ vorschreiben.Kritik am Vorschlag des Kanzleramtschefs kommt von der FDP. Parteivorsitzender Christian Lindner verglich die Position Brauns mit einer „finanzpolitischen Kapitulation“ und bezeichnete die Finanzpolitik der CDU als eine Annäherung an die von den Grünen geforderte Schuldenpolitik.Nebst der Grundgesetzänderung sprach sich Helge Braun in seinem Gastbeitrag dafür aus, dass Politik und Tarifpartner eine gemeinsame Strategie entwickeln, „wie Deutschland sich wirtschaftlich schnell und nachhaltig von dieser Krise erholen kann“. Denn auch diese Krise werde „Gewinner und Verlierer unter den Volkswirtschaften“ hervorbringen.
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„Schuldenbremse nicht einzuhalten“ – Kanzleramtschef plädiert für Grundgesetzänderung
13:26 26.01.2021 (aktualisiert: 13:27 26.01.2021) Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) hält das Einhalten der Schuldenbremse wegen der volkswirtschaftlichen Kosten der Corona-Pandemie für unmöglich und spricht sich dafür aus, das Grundgesetz zu ändern. FDP-Chef Lindner sieht in dem Vorschlag eine finanzpolitische Kapitulation.
Damit die Wirtschaft sich rasch erholen kann, sei eine
Stabilisierung der Sozialabgaben bis 2023 und ein Verzicht auf Steuererhöhungen sinnvoll, schreibt Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) in seinem Gastbeitrag für das Handelsblatt. Diese Maßnahmen bedeuteten allerdings erhebliche Belastungen für den Bundeshaushalt. Deshalb:
„Die Schuldenbremse ist in den kommenden Jahren auch bei ansonsten strenger Ausgabendisziplin nicht einzuhalten“
Helge Braun
Kanzleramtschef
Die Schuldenbremse sieht vor, dass der Bund neue Kredite in Höhe von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen darf. Wegen der Corona-Krise ist der Bund an diese Regel seit vorigem Jahr vorübergehend nicht gebunden.
Gleichzeitig plädiert Braun für eine „Erholungsstrategie für die Wirtschaft in Deutschland“, die mit einer Grundgesetzänderung zu verknüpfen sei, um „jährliche Einzelfallentscheidungen“ in der Frage der Schuldenneuaufnahme zu vermeiden. Die Grundgesetzänderung würde begrenzt für die kommenden Jahre „einen verlässlichen degressiven Korridor für die Neuverschuldung“ vorsehen und „ein klares Datum für die Rückkehr zur Einhaltung der Schuldenregel“ vorschreiben.
Kritik am Vorschlag des Kanzleramtschefs kommt von der FDP. Parteivorsitzender Christian Lindner verglich die Position Brauns mit einer „finanzpolitischen Kapitulation“ und bezeichnete die Finanzpolitik der CDU als eine Annäherung an die von den Grünen geforderte Schuldenpolitik.
Nebst der Grundgesetzänderung sprach sich Helge Braun in seinem Gastbeitrag dafür aus, dass Politik und Tarifpartner eine gemeinsame Strategie entwickeln, „wie Deutschland sich wirtschaftlich schnell und nachhaltig von dieser Krise erholen kann“. Denn auch diese Krise werde „Gewinner und Verlierer unter den Volkswirtschaften“ hervorbringen.