https://snanews.de/20210125/entscheidung-russland-sanktionen-urteil-nawalny-maas-663401.html
Entscheidung über Russland-Sanktionen erst nach Urteil gegen Nawalny – Maas
Entscheidung über Russland-Sanktionen erst nach Urteil gegen Nawalny – Maas
Die Bundesregierung will erst nach dem nächsten Gerichtsverfahren gegen Kreml-Kritiker Alexej Nawalny entscheiden, ob sie sich den neuen Sanktionsforderungen... 25.01.2021, SNA
2021-01-25T21:16+0100
2021-01-25T21:16+0100
2021-01-25T21:41+0100
sanktionen
alexej nawalny
heiko maas
/html/head/meta[@name='og:title']/@content
/html/head/meta[@name='og:description']/@content
https://cdn.snanews.de/img/07e4/0c/15/246209_0:0:3111:1751_1920x0_80_0_0_9dd19d8b2f7d7d7f5e385ff946fd5372.jpg
Die Bundesregierung will erst nach dem nächsten Gerichtsverfahren gegen Kreml-Kritiker Alexej Nawalny entscheiden, ob sie sich den neuen Sanktionsforderungen gegen Russland anschließt. „Es wird sehr viel davon abhängen, wie dieses Gerichtsurteil ausfällt – ob Alexej Nawalny nach 30 Tagen wieder freikommt oder eben nicht“, zitiert die Nachrichtenagentur dpa Bundesaußenminister Heiko Maas. Über die Sanktionsfrage werde man reden, wenn man wisse, wie es weitergehe. Das nächste Gerichtsverfahren gegen Nawalny ist für den 2. Februar angesetzt.Maas sagte am Montag, nach Beratungen mit EU-Amtskollegen in Brüssel, die EU-Außenminister forderten eine unverzügliche Freilassung von Nawalny und der Menschen, die friedlich demonstriert hätten. „Wir erinnern Russland daran, dass in der eigenen Verfassung Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Demonstrationsfreiheit festgelegt sind“, erklärte Maas.Für eine schnelle und deutliche Reaktion gegen Russland warben bei dem EU-Außenministertreffen vor allem östliche Mitgliedstaaten wie Polen und die baltischen Staaten Estland, Litauen und Lettland. Sie setzen sich dafür ein, erstmals die im vergangenen Jahr beschlossene Sanktionsregelung zu nutzen. Diese ermöglicht es, Vermögenswerte von Akteuren einzufrieren, die schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begehen oder davon profitieren. Zudem können gegen Personen auch Einreiseverbote verhängt werden.Bei den mit der Begründung Corona-Pandemie nicht genehmigten Protesten hatten am Samstag Tausende Menschen in rund 100 Städten Russlands für die Freilassung Nawalnys und gegen Präsident Wladimir Putin demonstriert. Mancherorts kam es zu Ausschreitungen, mehr als 3500 Menschen wurden festgenommen, die genaue Zahl ist bislang aber nicht offiziell bekannt.Nawalny war 2017 in Russland in zwei Fällen wegen Unterschlagung von insgesamt rund 500.000 Euro zu jeweils fünf Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Im Dezember vergangenen Jahres wurde er zur Fahndung ausgeschrieben, weil er laut der russischen Strafvollzugsbehörde während seines Aufenthalts in Deutschland mehrfach gegen Bewährungsauflagen verstoßen hat. Der Kremlkritiker wurde kurz nach seiner Rückkehr zu 30 Tagen Haft verurteilt. Das nächste Gerichtsverfahren gegen Nawalny ist für den 2. Februar angesetzt.
/20210125/bundesregierung-zu-russland-659228.html
Baba Johnson
Maas mischt die russischen Rappelköpfe im Kreml und den Kommentarbereichen russischer Hofberichterstatter ganz schön auf. So viel Einfluss hätte ich ihm gar nicht zugetraut. Ein kettenrauchender Lawrow mit roter Birne hat nicht so viel Reichweite.
10
Baba Johnson
Wer kognitiv zu beschränkt ist um die Antwort-Funktion zu benutzen sollte sich nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Bei deinem enormen Förderbedarf ist es eh schon ein Wunder, dass du mit deinen Fingern die Tastatur triffst. Oder benutzt du eine Spracheingabe?
8
38
SNA
info@snanews.de
+493075010627
MIA „Rosiya Segodnya“
2021
Nachrichten
de_DE
SNA
info@snanews.de
+493075010627
MIA „Rosiya Segodnya“
https://cdn.snanews.de/img/07e4/0c/15/246209_352:0:3083:2048_1920x0_80_0_0_fb9f40b8ac2a0803e3310343794682ff.jpgSNA
info@snanews.de
+493075010627
MIA „Rosiya Segodnya“
sanktionen, alexej nawalny, heiko maas
Entscheidung über Russland-Sanktionen erst nach Urteil gegen Nawalny – Maas
21:16 25.01.2021 (aktualisiert: 21:41 25.01.2021) Sofia Martyanowa
Redakteurin
Die Bundesregierung will erst nach dem nächsten Gerichtsverfahren gegen Kreml-Kritiker Alexej Nawalny entscheiden, ob sie sich den neuen Sanktionsforderungen gegen Russland anschließt.
Die Bundesregierung will erst nach dem nächsten Gerichtsverfahren gegen Kreml-Kritiker Alexej Nawalny entscheiden, ob sie sich den neuen Sanktionsforderungen gegen Russland anschließt.
„Es wird sehr viel davon abhängen, wie dieses Gerichtsurteil ausfällt – ob Alexej Nawalny nach 30 Tagen wieder freikommt oder eben nicht“, zitiert die Nachrichtenagentur dpa Bundesaußenminister Heiko Maas. Über die Sanktionsfrage werde man reden, wenn man wisse, wie es weitergehe. Das nächste Gerichtsverfahren gegen Nawalny ist für den 2. Februar angesetzt.
Maas sagte am Montag, nach Beratungen mit EU-Amtskollegen in Brüssel, die EU-Außenminister forderten eine unverzügliche Freilassung von Nawalny und der Menschen, die friedlich demonstriert hätten. „Wir erinnern Russland daran, dass in der eigenen Verfassung Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Demonstrationsfreiheit festgelegt sind“, erklärte Maas.
Für eine schnelle und deutliche Reaktion gegen Russland warben bei dem EU-Außenministertreffen vor allem östliche Mitgliedstaaten wie Polen und die baltischen Staaten Estland, Litauen und Lettland. Sie setzen sich dafür ein, erstmals die im vergangenen Jahr beschlossene Sanktionsregelung zu nutzen. Diese ermöglicht es, Vermögenswerte von Akteuren einzufrieren, die schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begehen oder davon profitieren. Zudem können gegen Personen auch Einreiseverbote verhängt werden.
Bei den mit der Begründung Corona-Pandemie nicht genehmigten Protesten hatten am Samstag Tausende Menschen in rund 100 Städten Russlands für die Freilassung Nawalnys und
gegen Präsident Wladimir Putin demonstriert. Mancherorts kam es zu Ausschreitungen, mehr als 3500 Menschen wurden festgenommen, die genaue Zahl ist bislang aber nicht offiziell bekannt.
Nawalny war 2017 in Russland in zwei Fällen wegen Unterschlagung von insgesamt rund 500.000 Euro zu jeweils fünf Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Im Dezember vergangenen Jahres wurde er zur Fahndung ausgeschrieben, weil er laut der russischen Strafvollzugsbehörde während seines Aufenthalts in Deutschland mehrfach gegen Bewährungsauflagen verstoßen hat. Der Kremlkritiker wurde kurz nach seiner Rückkehr zu 30 Tagen Haft verurteilt. Das nächste Gerichtsverfahren gegen Nawalny ist für den 2. Februar angesetzt.