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Twitter-Pendant Parler scheitert vor Gericht mit Klage gegen Amazon
Twitter-Pendant Parler scheitert vor Gericht mit Klage gegen Amazon
Die Twitter-Alternative Parler ist dabei gescheitert, den Zugang zu Cloud-Services von Amazon zurückzugewinnen. Ein Gericht im US-Bundesstaat Washington hat am... 22.01.2021, SNA
Parler habe nicht die Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung erfüllt, zitiert die Deutsche Presse-Agentur aus dem Gerichtsbeschluss. Amazons Cloud-Tochter AWS, die technischer Dienstleister von Parler war, hatte den Vertrag nach der Attacke der Anhänger von Präsident Donald Trump auf das Kapitol gekündigt. Begründet wurde der Schritt damit, dass Parler Gewaltaufrufe auch nach Hinweisen nicht entfernt hat. Parler ging daraufhin vom Netz und hat den Dienst noch nicht wiederhergestellt. Mit anderen Anbietern brachte Parler inzwischen zumindest seine Webseite online. In der Klage warf Parler Amazon eine Absprache mit dem Konkurrenten Twitter und Verletzung des Wettbewerbsrechtes vor. Zudem habe Amazon mit der schnellen Kündigung Vertragsbedingungen verletzt. Laut dem Richter sind diese Argumente nicht überzeugend. So habe es keine Beweise für eine Absprache gegeben. Außerdem habe Parler selbst gegen den Vertrag mit Amazon verstoßen, weil Gewaltaufrufe online geblieben seien. Auch die Tatsache, dass Parler durch Amazons Vorgehen das Aus drohe, reicht laut dem Richter nicht für eine einstweilige Verfügung aus. Parler bezeichnet sich als eine auf Redefreiheit fokussierte Online-Plattform. Amazon hatte vor Gericht auf Beiträge verwiesen, in denen unter anderem zum Bürgerkrieg und zur Ermordung von Politikern nach der Übergabe des Präsidentenamts von Donald Trump an Joe Biden am 20. Januar aufgerufen wurde.Trumps Anhänger wanderten in den vergangenen Monaten wegen eines zunehmend härteren Vorgehens auf Twitter und Facebook gegen Gewaltaufrufe zu Parler ab. Trumps Accounts bei Twitter und Facebook bleiben gesperrt. Mit Parler verlor er den Zugang zu einer weiteren Kommunikationsplattform.
Die Twitter-Alternative Parler ist dabei gescheitert, den Zugang zu Cloud-Services von Amazon zurückzugewinnen. Ein Gericht im US-Bundesstaat Washington hat am Donnerstag den Antrag auf einstweilige Verfügung der bei Trump-Anhängern beliebten Plattform gegen Amazon abgelehnt.
Parler habe nicht die Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung erfüllt, zitiert die Deutsche Presse-Agentur aus dem Gerichtsbeschluss.
Amazons Cloud-Tochter AWS, die technischer Dienstleister von Parler war, hatte den Vertrag nach der Attacke der Anhänger von Präsident Donald Trump auf das Kapitol gekündigt. Begründet wurde der Schritt damit, dass Parler Gewaltaufrufe auch nach Hinweisen nicht entfernt hat. Parler ging daraufhin vom Netz und hat den Dienst noch nicht wiederhergestellt. Mit anderen Anbietern brachte Parler inzwischen zumindest seine Webseite online.
In der Klage warf Parler Amazon eine Absprache mit dem Konkurrenten Twitter und Verletzung des Wettbewerbsrechtes vor. Zudem habe Amazon mit der schnellen Kündigung Vertragsbedingungen verletzt. Laut dem Richter sind diese Argumente nicht überzeugend. So habe es keine Beweise für eine Absprache gegeben. Außerdem habe Parler selbst gegen den Vertrag mit Amazon verstoßen, weil Gewaltaufrufe online geblieben seien. Auch die Tatsache, dass Parler durch Amazons Vorgehen das Aus drohe, reicht laut dem Richter nicht für eine einstweilige Verfügung aus.
Parler bezeichnet sich als eine auf Redefreiheit fokussierte Online-Plattform. Amazon hatte vor Gericht auf Beiträge verwiesen, in denen unter anderem zum Bürgerkrieg und zur Ermordung von Politikern nach der Übergabe des Präsidentenamts von Donald Trump an Joe Biden am 20. Januar aufgerufen wurde.
Trumps Anhänger wanderten in den vergangenen Monaten wegen eines zunehmend härteren Vorgehens auf Twitter und Facebook gegen Gewaltaufrufe zu Parler ab. Trumps Accounts bei Twitter und Facebook bleiben gesperrt. Mit Parler verlor er den Zugang zu einer weiteren Kommunikationsplattform.
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