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Medizinische Masken in Bussen, Supermärkten und Kirchen ab Montag in NRW Pflicht
Medizinische Masken in Bussen, Supermärkten und Kirchen ab Montag in NRW Pflicht
Die nordrhein-westfälischen Behörden haben eine neue Fassung der Coronaschutz-Verordnung veröffentlicht, die am Montag in Kraft tritt.
2021-01-22T12:20+0100
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Laut einer Mitteilung von Freitag verlängert das Bundesland den Lockdown bis 14. Februar. In dem Schreiben wird zwischen Alltagsmasken – textile Mund-Nasen-Bedeckungen einschließlich Schals und Tüchern oder gleich wirksame Abdeckungen von Mund und Nase aus anderen Stoffen – und medizinischen Masken unterschieden. Bei Letzteren handelt es sich um sogenannte OP-Masken, FFP2-Masken oder Masken des Standards KN95/N95.In öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Arztpraxen und Gottesdiensten gilt ab Montag eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken – unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes. Religionsgemeinschaften müssen ihre Zusammenkünfte bei mehr als zehn Teilnehmern bei den Behörden vorab anzeigen.Darüber hinaus müssen künftig medizinische Masken dort getragen werden, wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist und kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann. Diese Masken sollen die Unternehmen den Beschäftigten zur Verfügung stellen.Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen, hieß es. Kinder bis zum Grundschulalter sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen.Wo man keine OP- oder FFP2-Maske tragen muss, gelten weitgehend die bisherigen Regeln für Alltagsmasken: in geschlossenen Räumlichkeiten im öffentlichen Raum aber auch unter freiem Himmel, wo Mindestabstände nicht sichergestellt werden können, etwa auf Spielplätzen.Das allgemeine Alkoholverbot in der Öffentlichkeit wurde gestrichen. Lediglich der Verkauf ist zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verboten. Außerdem sollen auch Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von weniger als 200 weitere Schutzmaßnahmen prüfen, wenn nach Einschätzung der zuständigen Behörden sonst ein Absinken der Inzidenz unter 50 bis zum 14. Februar nicht zu erwarten ist.Nach jüngsten Angaben der US-amerikanischen Johns Hopkins University (JHU) beträgt die Gesamtzahl der Coronavirus-Fälle mehr als 97,5 Millionen weltweit. Bislang sind zwei Millionen Corona-Patienten gestorben.In Deutschland wurden dem Robert Koch-Institut (RKI) zufolge bisher insgesamt 2,1 Millionen Corona-Infizierte bis Freitagmitternacht registriert – ein Anstieg um 17.862 im Vergleich zum Vortag.Insgesamt starben laut dem Institut 50.642 Patienten in Deutschland an der durch das Virus SARS-CoV-2 ausgelösten Lungenerkrankung, was ein Plus von 859 Todesfällen gegenüber Donnertag bedeutet.
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Medizinische Masken in Bussen, Supermärkten und Kirchen ab Montag in NRW Pflicht
Marija Ossepian
Redakteurin
Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat auf seiner offiziellen Webseite eine neue Fassung der Coronaschutz-Verordnung veröffentlicht, die am Montag in Kraft tritt.
Laut einer
Mitteilung von Freitag verlängert das Bundesland den
Lockdown bis 14. Februar. In dem
Schreiben wird zwischen Alltagsmasken – textile Mund-Nasen-Bedeckungen einschließlich Schals und Tüchern oder gleich wirksame Abdeckungen von Mund und Nase aus anderen Stoffen – und medizinischen Masken unterschieden. Bei Letzteren handelt es sich um sogenannte OP-Masken, FFP2-Masken oder Masken des Standards KN95/N95.
In öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Arztpraxen und Gottesdiensten gilt ab Montag eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken – unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes. Religionsgemeinschaften müssen ihre Zusammenkünfte bei mehr als zehn Teilnehmern bei den Behörden vorab anzeigen.
Darüber hinaus müssen künftig medizinische Masken dort getragen werden, wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist und kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann. Diese Masken sollen die Unternehmen den Beschäftigten zur Verfügung stellen.
Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen, hieß es. Kinder bis zum Grundschulalter sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen.
Wo man keine
OP- oder FFP2-Maske tragen muss, gelten weitgehend die bisherigen Regeln für Alltagsmasken: in geschlossenen Räumlichkeiten im öffentlichen Raum aber auch unter freiem Himmel, wo Mindestabstände nicht sichergestellt werden können, etwa auf Spielplätzen.
Das allgemeine Alkoholverbot in der Öffentlichkeit wurde gestrichen. Lediglich der Verkauf ist zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verboten. Außerdem sollen auch Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von weniger als 200 weitere Schutzmaßnahmen prüfen, wenn nach Einschätzung der zuständigen Behörden sonst ein Absinken der Inzidenz unter 50 bis zum 14. Februar nicht zu erwarten ist.
Nach jüngsten
Angaben der US-amerikanischen Johns Hopkins University (JHU) beträgt die Gesamtzahl der Coronavirus-Fälle mehr als 97,5 Millionen weltweit. Bislang sind zwei Millionen Corona-Patienten gestorben.
In Deutschland wurden dem Robert Koch-Institut (RKI) zufolge bisher insgesamt 2,1 Millionen Corona-Infizierte bis Freitagmitternacht registriert – ein Anstieg um 17.862 im Vergleich zum Vortag.
Insgesamt starben
laut dem Institut 50.642 Patienten in Deutschland an der durch das Virus SARS-CoV-2 ausgelösten Lungenerkrankung, was ein Plus von 859 Todesfällen gegenüber Donnertag bedeutet.