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Bundesgesundheitsministerium nennt Bedingung für Zulassung russischen Corona-Impfstoffs in EU
Bundesgesundheitsministerium nennt Bedingung für Zulassung russischen Corona-Impfstoffs in EU
Ein Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums hat bei einem Briefing am Freitag das Vorlegen der Ergebnisse der dritten Testphase als eine Voraussetzung für... 22.01.2021, SNA
„Ich möchte nicht darüber spekulieren, ob dieser Impfstoff tatsächlich bei einem Zulassungsantrag eine Chance hat. Wie gesagt, es gibt feste Kriterien, um so eine Zulassung zu prüfen. Die Voraussetzung dafür ist jedoch die abgeschlossene Phase drei der Studien“, so der Vertreter des deutschen Gesundheitsministeriums. Bisher sei ihm noch kein Zulassungsantrag für den russischen Corona-Impfstoff bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) bekannt, hieß es weiter. Der Regierungssprecher Steffen Seibert ging darauf ein, wie die Impfstoffe verschiedener Hersteller eingesetzt würden.Zuvor hatte die EMA gegenüber russischen Medien bestätigt, dass es neue Konsultationen mit dem Entwickler des Impfstoffs „Sputnik V“ gebe. Die Behörde werde ein wissenschaftliches Gutachten zum Serum erstellen, wonach der Entwickler einen Zulassungsantrag werde vorbereiten können.Bundeskanzlerin Angela Merkel gab jüngst an, sie habe dem russischen Präsidenten Wladimir Putin die Unterstützung der deutschen Regulierungsbehörde bei dem Zulassungsverfahren für den Impfstoff „Sputnik V“ bei der EMA angeboten.Kirill Dmitriev, der CEO des Russischen Direktinvestitionsfonds (RDIF), sagte, dass die Ergebnisse der dritten Phase der klinischen Studien mit dem „Sputnik V“ nächste Woche in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht würden.
Ein Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums hat bei einem Briefing am Freitag das Vorlegen der Ergebnisse der dritten Testphase als eine Voraussetzung für die Zulassung des russischen Impfstoffs gegen das neuartige Coronavirus „Sputnik V“ in der Europäischen Union (EU) angegeben.
„Ich möchte nicht darüber spekulieren, ob dieser Impfstoff tatsächlich bei einem Zulassungsantrag eine Chance hat. Wie gesagt, es gibt feste Kriterien, um so eine Zulassung zu prüfen. Die Voraussetzung dafür ist jedoch die abgeschlossene Phase drei der Studien“, so der Vertreter des deutschen Gesundheitsministeriums.
Bisher sei ihm noch kein Zulassungsantrag für den russischen Corona-Impfstoff bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) bekannt, hieß es weiter.
Der Regierungssprecher Steffen Seibert ging darauf ein, wie die Impfstoffe verschiedener Hersteller eingesetzt würden.
„Es wird Impfstoffe geben, die eine bestimmte Lagerung brauchen, die deswegen nur in den Impfzentren zum Einsatz kommen können. Es wird auch Impfstoffe geben, die auch von den Hausärzten in ihren Praxen verimpft werden können. Das ist eine andere Situation. Darauf wird man je nach der Bereitstellung des Impfstoffs dann Rücksicht zu nehmen haben“, sagte Seibert.
Zuvor hatte die EMA gegenüber russischen Medien bestätigt, dass es neue Konsultationen mit dem Entwickler des Impfstoffs „Sputnik V“ gebe. Die Behörde werde ein wissenschaftliches Gutachten zum Serum erstellen, wonach der Entwickler einen Zulassungsantrag werde vorbereiten können.
Bundeskanzlerin Angela Merkel gab jüngst an, sie habe dem russischen Präsidenten Wladimir Putin die Unterstützung der deutschen Regulierungsbehörde bei dem Zulassungsverfahren für den Impfstoff „Sputnik V“ bei der EMA angeboten.
Kirill Dmitriev, der CEO des Russischen Direktinvestitionsfonds (RDIF), sagte, dass die Ergebnisse der dritten Phase der klinischen Studien mit dem „Sputnik V“ nächste Woche in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht würden.
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