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Nord Stream 2: Objekte in Mecklenburg-Vorpommern nicht von US-Sanktionen betroffen
Nord Stream 2: Objekte in Mecklenburg-Vorpommern nicht von US-Sanktionen betroffen
„Es sind damit keine unmittelbaren Sanktionen gegenüber Häfen oder anderen Unternehmen Mecklenburg-Vorpommerns verbunden“, teilte das Infrastrukturministerium
2021-01-21T15:17+0100
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„Es sind damit keine unmittelbaren Sanktionen gegenüber Häfen oder anderen Unternehmen Mecklenburg-Vorpommerns verbunden“, teilte das Infrastrukturministerium von Mecklenburg-Vorpommern auf Anfrage mit.Wegen entsprechender Regeln in den US-Sanktionsgesetzen gehe man davon aus, dass die US-Regierung zunächst die Bundesregierung konsultieren würde, falls Sanktionen für ein deutsches Unternehmen bevorständen. „Bislang sind uns solche Fälle nicht bekannt.“Die mittlerweile abgelöste Trump-Regierung hatte am Dienstag eine russische Firma bestraft und deren Verlegeschiff „Fortuna“ als „blockiertes Eigentum“ eingestuft. Es war das erste Mal, dass die US-Regierung auf Grundlage der Sanktionsgesetze gegen Nord Stream 2 ein Unternehmen wegen der Beteiligung am Bau der deutsch-russischen Gas-Pipeline bestraft hat.Die „Fortuna“ hatte vergangene Woche den Wismarer Hafen verlassen und lag die vergangenen Tage vor Rostock. Zur Frage, ob die „Fortuna“ weiter Häfen im Land anlaufen könne, ohne diese oder dortige Firmen möglichen Sanktionen auszusetzen, teilte das Ministerium mit, nach Erfahrungen mit dem bisherigen Bau blieben die Verlegeschiffe auf See. Materialien wie etwa Rohre kämen über Zubringerverkehre.Solche Rohre für den Pipeline-Bau lagern im Hafen Mukran auf der Insel Rügen. Von dort hieß es, man kommentiere Strafmaßnahmen ausländischer Staaten nicht. Der Hafen sei eine neutrale und öffentliche Infrastruktur. „Damit ist der Hafen offen für alle im Rahmen geltender Gesetze, Vorschriften und Verordnungen.“
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Nord Stream 2: Objekte in Mecklenburg-Vorpommern nicht von US-Sanktionen betroffen
15:17 21.01.2021 (aktualisiert: 21:18 21.01.2021) Mecklenburg-Vorpommerns Häfen und Firmen sind laut zuständigem Landesministerium nicht direkt von den neuen US-Sanktionen gegen die deutsch-russische Gasleitung Nord Stream 2 betroffen.
„Es sind damit keine unmittelbaren Sanktionen gegenüber Häfen oder anderen Unternehmen Mecklenburg-Vorpommerns verbunden“, teilte das Infrastrukturministerium von Mecklenburg-Vorpommern auf Anfrage mit.
Wegen entsprechender Regeln in den US-Sanktionsgesetzen gehe man davon aus, dass die US-Regierung zunächst die Bundesregierung konsultieren würde, falls Sanktionen für ein deutsches Unternehmen bevorständen. „Bislang sind uns solche Fälle nicht bekannt.“
Die mittlerweile abgelöste Trump-Regierung hatte am Dienstag eine russische Firma bestraft und deren Verlegeschiff „Fortuna“ als „blockiertes Eigentum“ eingestuft. Es war das erste Mal, dass die US-Regierung auf Grundlage der Sanktionsgesetze gegen Nord Stream 2 ein Unternehmen wegen der Beteiligung am Bau der deutsch-russischen Gas-Pipeline bestraft hat.
Die „Fortuna“ hatte vergangene Woche den Wismarer Hafen verlassen und lag die vergangenen Tage vor Rostock. Zur Frage, ob die „Fortuna“ weiter Häfen im Land anlaufen könne, ohne diese oder dortige Firmen möglichen Sanktionen auszusetzen, teilte das Ministerium mit, nach Erfahrungen mit dem bisherigen Bau blieben die Verlegeschiffe auf See. Materialien wie etwa Rohre kämen über Zubringerverkehre.
Solche Rohre für den Pipeline-Bau lagern im Hafen Mukran auf der Insel Rügen. Von dort hieß es, man kommentiere Strafmaßnahmen ausländischer Staaten nicht. Der Hafen sei eine neutrale und öffentliche Infrastruktur. „Damit ist der Hafen offen für alle im Rahmen geltender Gesetze, Vorschriften und Verordnungen.“