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Fall Nawalny: Russische Generalstaatsanwaltschaft richtet neue Anfrage an Berlin
Fall Nawalny: Russische Generalstaatsanwaltschaft richtet neue Anfrage an Berlin
Die russische Generalstaatsanwaltschaft hat erneut an deutsche Kollegen ein Rechtshilfeersuchen zur Causa Nawalny eingereicht.
2021-01-21T10:44+0100
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„Nach der Analyse der von Deutschland übermittelten Materialien über die angebliche Erfüllung von Ersuchen um Rechtshilfe, die die Hospitalisierung von Nawalny betreffen, hat die Generalstaatsanwaltschaft Russlands ein erneutes Ersuchen bei den zuständigen Justizbehörden Deutschlands eingereicht“, heißt es in dem Schreiben.Im Text wird betont, dass Deutschland den Großteil der russischen Anfragen abgelehnt habe und die übergebenen Protokolle der Verhöre von Nawalny und seiner Frau „nicht informativ“ gewesen seien. Die Staatsanwaltschaft bewertet das als „volle Nichterfüllung der russischen Anfragen (…) nach formellen Grundlagen“.Das Justizministerium teilte später mit, es habe die Anfrage der russischen Seite erhalten.Das Bundesamt für Justiz hatte am 16. Januar mitgeteilt, dass vier russische Rechtshilfegesuche zum Fall Nawalny beantwortet worden seien. Der russischen Seite wurden demnach Blut- und Gewebeproben sowie Kleidungsstücke übergeben. Dabei sollen keine medizinischen Befunde übermittelt worden sein, da Nawalny deren Herausgabe nicht zugestimmt haben soll.Die russische Generalstaatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass mit diesen Handlungen Deutschlands die „wahren Umstände des Vorfalls“ verschleiert werden sollen.In ihrer neuen Anfrage rief die Generalstaatsanwaltschaft Russlands die deutschen Kollegen dazu auf, „zur Erfüllung (…) der russischen Anfragen in vollem Umfang“ zurückzukehren.Der auf der Fahndungsliste stehende Nawalny war am Sonntag aus Deutschland nach Russland gereist. Nach Angaben des Föderalen Dienstes für den Strafvollzug wurde er am Flughafen festgenommen. Der Kreml-Kritiker wurde später zu 30 Tagen Haft verurteilt.Fall NawalnyAlexej Nawalny war am 20. August auf einem Inlandsflug (Tomsk – Moskau) zusammengebrochen. Er wurde zunächst in einem Omsker Krankenhaus behandelt und dort in ein künstliches Koma versetzt. Der 44-Jährige wurde später auf Drängen seiner Familie in die Berliner Universitätsklinik Charité verlegt. Anfang September wurde Nawalny aus dem Koma geholt und bereits am 23. September aus der Berliner Charité entlassen.Die Bundesregierung sprach bereits am 2. September von einer Vergiftung Nawalnys mit einem Nervenkampfstoff der „Nowitschok“-Reihe, nachdem Untersuchungen eines Spezial-Labors der Bundeswehr die Belege dafür geliefert hätten.Laut dem Omsker Krankenhaus wurden in Nawalnys Blut und Urin kein Gift oder Spuren davon entdeckt, als vorläufige Diagnose wurde eine Stoffwechselstörung angegeben, die ein drastisches Absinken des Blutzuckerspiegels verursacht haben soll.Die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) teilte im Oktober mit, dass in den Blut- und Urinproben des russischen Bloggers und Kreml-Kritikers Alexej Nawalny Giftspuren festgestellt worden seien, welche auf einen der Nowitschok-Gruppe ähnlichen Nervenkampfstoff schließen ließen. Dieser soll jedoch nicht in der Chemiewaffenkonvention gelistet sein. Die Untersuchung beruhte demnach auf eigenen Analysen der OPCW und soll mit den Befunden der Spezial-Labore in Deutschland, Frankreich sowie in Schweden übereingestimmt haben.Russland hat Deutschland sowie andere westliche Partner und die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) bereits mehrmals zur Kooperation im Fall Nawalny aufgefordert, doch weder Berlin noch Paris stellen Moskau die erforderlichen Daten zur Verfügung und antworten nicht auf russische Rechtshilfegesuche.
https://snanews.de/20210118/unverzuegliche-freilassung-nawalny-570873.html
https://snanews.de/20210118/situation-nawalny-lawrow-kritisiert-deutschlands-verhalten-561593.html
https://snanews.de/20210117/aussenamt-deutsche-antwort-nawalny-555917.html
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Fall Nawalny: Russische Generalstaatsanwaltschaft richtet neue Anfrage an Berlin
10:44 21.01.2021 (aktualisiert: 14:31 21.01.2021) Anna Simonenko
Leitende Redakteurin
Die russische Generalstaatsanwaltschaft hat den deutschen Kollegen erneut ein Rechtshilfegesuch zur Causa Nawalny vorgelegt.
„Nach der Analyse der von Deutschland übermittelten Materialien über die angebliche Erfüllung von Ersuchen um Rechtshilfe, die die Hospitalisierung von Nawalny betreffen, hat die Generalstaatsanwaltschaft Russlands ein erneutes Ersuchen bei den zuständigen Justizbehörden Deutschlands eingereicht“, heißt es in dem Schreiben.
Im Text wird betont, dass Deutschland den Großteil der russischen Anfragen abgelehnt habe und die übergebenen Protokolle der
Verhöre von Nawalny und seiner Frau „nicht informativ“ gewesen seien. Die Staatsanwaltschaft bewertet das als „volle Nichterfüllung der russischen Anfragen (…) nach formellen Grundlagen“.
Das Justizministerium teilte später mit, es habe die Anfrage der russischen Seite erhalten.
Das Bundesamt für Justiz hatte am 16. Januar mitgeteilt, dass vier russische Rechtshilfegesuche zum Fall Nawalny beantwortet worden seien. Der russischen Seite wurden demnach Blut- und Gewebeproben sowie Kleidungsstücke übergeben. Dabei sollen keine medizinischen Befunde übermittelt worden sein, da Nawalny deren Herausgabe nicht zugestimmt haben soll.
Die russische Generalstaatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass mit diesen Handlungen Deutschlands die „wahren Umstände des Vorfalls“ verschleiert werden sollen.
In ihrer neuen Anfrage rief die Generalstaatsanwaltschaft Russlands die deutschen Kollegen dazu auf, „zur Erfüllung (…) der russischen Anfragen in vollem Umfang“ zurückzukehren.
Der auf der Fahndungsliste stehende Nawalny war am Sonntag aus Deutschland nach Russland gereist. Nach Angaben des Föderalen Dienstes für den Strafvollzug wurde er am Flughafen
festgenommen. Der Kreml-Kritiker wurde später zu 30 Tagen Haft verurteilt.
Alexej Nawalny war am 20. August auf einem Inlandsflug (Tomsk – Moskau) zusammengebrochen. Er wurde zunächst in einem Omsker Krankenhaus behandelt und dort in ein künstliches Koma versetzt. Der 44-Jährige wurde später auf Drängen seiner Familie in die Berliner Universitätsklinik Charité verlegt. Anfang September wurde Nawalny aus dem Koma geholt und bereits am 23. September aus der Berliner Charité entlassen.
Die Bundesregierung sprach bereits am 2. September von einer Vergiftung Nawalnys mit einem Nervenkampfstoff der „Nowitschok“-Reihe, nachdem Untersuchungen eines Spezial-Labors der Bundeswehr die
Belege dafür geliefert hätten.
Laut dem Omsker Krankenhaus wurden in Nawalnys Blut und Urin kein Gift oder Spuren davon entdeckt, als vorläufige Diagnose wurde eine Stoffwechselstörung angegeben, die ein drastisches Absinken des Blutzuckerspiegels verursacht haben soll.
Die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) teilte im Oktober mit, dass in den Blut- und Urinproben des russischen Bloggers und Kreml-Kritikers Alexej Nawalny Giftspuren festgestellt worden seien, welche auf einen der Nowitschok-Gruppe ähnlichen Nervenkampfstoff schließen ließen. Dieser soll jedoch nicht in der Chemiewaffenkonvention gelistet sein. Die Untersuchung beruhte demnach auf eigenen Analysen der OPCW und soll mit den Befunden der Spezial-Labore in Deutschland, Frankreich sowie in Schweden übereingestimmt haben.
Russland hat Deutschland sowie andere westliche Partner und die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) bereits mehrmals zur Kooperation im Fall Nawalny aufgefordert, doch weder Berlin noch Paris stellen Moskau die erforderlichen Daten zur Verfügung und antworten nicht auf russische Rechtshilfegesuche.