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Bundesregierung bleibt bei Nein zu UN-Atomwaffenverbotsvertrag
Bundesregierung bleibt bei Nein zu UN-Atomwaffenverbotsvertrag
Das Auswärtige Amt halte den seit über 50 Jahren existierenden Atomwaffensperrvertrag für das wirksamere Instrument zur Ergreifung konkreter
2021-01-21T10:56+0100
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Das Auswärtige Amt halte den seit über 50 Jahren existierenden Atomwaffensperrvertrag für das wirksamere Instrument zur Ergreifung konkreter Abrüstungsschritte; das neue Abkommen könnte eine Nachrangigkeit bestehender Verpflichtungen mit sich bringen, hieß es aus dem Ministerium.Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags vertreten aber eine andere Meinung: Die beiden Verträge stünden „juristisch nicht in Widerspruch“ zueinander, hieß es in einem Gutachten im Auftrag der Linken-Abgeordneten Sevim Dagdelen. Die rechtliche „Fortschreibung“ bestehe vor allem darin, dass der Vertrag „konkrete Abrüstungsverpflichtungen enthält und die Strategie der nuklearen Abschreckung delegitimiert“.Für Dagdelen bedeutet dies, dass die Hauptargumente der Bundesregierung dadurch in Frage gestellt werden. „Neben den politischen sind nun auch die juristischen Ausflüchte der Bundesregierung zum Boykott des Atomwaffenverbotsvertrages wie ein Kartenhaus in sich zusammengefallen. Einem Beitritt zu diesem historischen Abrüstungsvertrag steht nichts entgegen, im Gegenteil“, erklärte die Politikerin.Der UN-Vertrag war 2017 von 122 der 193 UN-Mitgliedstaaten beschlossen worden. Mindestens 50 UN-Staaten hatten den Vertrag ratifiziert, weitere 35 Länder befinden sich im Ratifizierungsprozess. Nicht dabei sind allerdings alle Atommächte sowie alle Nato-Staaten, was die volle Wirksamkeit des Vertrags gefährden könnte.
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Bundesregierung bleibt bei Nein zu UN-Atomwaffenverbotsvertrag
Der Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen tritt an diesem Freitag völkerrechtlich in Kraft. Deutschland macht aber nicht mit, berichtet dpa am Donnerstag.
Das Auswärtige Amt halte den seit über 50 Jahren existierenden Atomwaffensperrvertrag für das wirksamere Instrument zur Ergreifung konkreter
Abrüstungsschritte; das neue Abkommen könnte eine Nachrangigkeit bestehender Verpflichtungen mit sich bringen, hieß es aus dem Ministerium.
„Aus Sicht der Bundesregierung kann dies zu einer Fragmentierung und realen Schwächung internationaler Abrüstungsbemühungen im nuklearen Bereich führen“, heißt es in einem Schreiben der Staatssekretärin Antje Leendertse.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags vertreten aber eine andere Meinung: Die beiden Verträge stünden „juristisch nicht in Widerspruch“ zueinander, hieß es in einem Gutachten im Auftrag der Linken-Abgeordneten Sevim Dagdelen. Die rechtliche „Fortschreibung“ bestehe vor allem darin, dass der Vertrag „konkrete Abrüstungsverpflichtungen enthält und die Strategie der nuklearen Abschreckung delegitimiert“.
Für Dagdelen bedeutet dies, dass die Hauptargumente der Bundesregierung dadurch in Frage gestellt werden. „Neben den politischen sind nun auch die juristischen Ausflüchte der Bundesregierung zum Boykott des Atomwaffenverbotsvertrages wie ein Kartenhaus in sich zusammengefallen. Einem Beitritt zu diesem historischen
Abrüstungsvertrag steht nichts entgegen, im Gegenteil“, erklärte die Politikerin.
Der UN-Vertrag war 2017 von 122 der 193 UN-Mitgliedstaaten beschlossen worden. Mindestens 50 UN-Staaten hatten den Vertrag ratifiziert, weitere 35 Länder befinden sich im Ratifizierungsprozess. Nicht dabei sind allerdings alle Atommächte sowie alle Nato-Staaten, was die volle Wirksamkeit des Vertrags gefährden könnte.