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Bundesregierung: Paketdienstleister sollen künftig an Schlichtungsverfahren teilnehmen
Bundesregierung: Paketdienstleister sollen künftig an Schlichtungsverfahren teilnehmen
Im Umgang mit Kundenbeschwerden wegen beschädigter Sendungen will die Bundesregierung die Paketdienstleister etwas stärker in die Pflicht nehmen: Die Firmen... 20.01.2021, SNA
Bislang war die Teilnahme an Schlichtungsverfahren freiwillig. Der Marktführer, die Deutsche Post DHL, macht nicht mit, Konkurrent Hermes hingegen schon. Es geht dabei beispielweise um beschädigte Sendungen oder um Pakete, die gar nicht angekommen sind.Wie die Bundesnetzagentur berichtet, gingen im vergangenen Jahr 1861 Schlichtungsanträge von Verbrauchern bei ihr ein. Von diesen Anträgen verlief etwas weniger als die Hälfte im Sande, weil der jeweilige Dienstleister an dem Verfahren nicht teilnehmen wollte.Ein weiterer Eckpunkt der Reform ist die Übertragung einer Regelung aus einer Verordnung in das Postgesetz. Hierbei geht es um die Frage, wie die Bundesnetzagentur den Spielraum für Briefporto-Erhöhungen berechnen soll – zwei Verordnungsänderungen in vergangenen Jahren wirkten sich positiv für die Post aus und das Porto konnte kräftiger steigen als ohne diese Änderungen. Zwei Gerichte hatten aber bemängelt, dass die Regelung nur in der Verordnung und nicht inm Postgesetz steht. Das soll sich ändern. Damit bliebe bei den Portoerhöhungen alles beim Alten. Die nächste Briefporto-Erhöhung ist für Anfang 2022 geplant.Wettbewerber der Post hatten die Art der Portoerhöhungen kritisiert – sie monieren, dass der Marktführer dadurch sein Porto zu stark erhöhen dürfe, mit den Einnahmen auch sein Paketgeschäft quersubventioniere und dadurch den Wettbewerb erschwere. Die Klage des Postkonkurrenten-Verbandes Biek führte vor den zwei Gerichten zwar zum Erfolg, durch die Gesetzesänderung müssen sie aber auch in Zukunft mit recht hohen Portoerhöhungen rechnen.Die Gesetzesänderung geht noch in den Bundestag und Bundesrat – erst danach wären die neuen Vorgaben verbindlich. Spätestens im März soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein. Die Änderungen gelten nur als „Mini-Novelle“. Die „große“ Postgesetz-Novelle wurde hingegen auf die nächste Legislaturperiode verschoben – sie könnte dazu führen, dass an Montagen keine Briefe mehr zugestellt werden.
Im Umgang mit Kundenbeschwerden wegen beschädigter Sendungen will die Bundesregierung die Paketdienstleister etwas stärker in die Pflicht nehmen: Die Firmen werden künftig an Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur teilnehmen müssen. Dies berichtet die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf einen Beschluss des Bundeskabinetts.
Bislang war die Teilnahme an Schlichtungsverfahren freiwillig. Der Marktführer, die Deutsche Post DHL, macht nicht mit, Konkurrent Hermes hingegen schon. Es geht dabei beispielweise um beschädigte Sendungen oder um Pakete, die gar nicht angekommen sind.
Wie die Bundesnetzagentur berichtet, gingen im vergangenen Jahr 1861 Schlichtungsanträge von Verbrauchern bei ihr ein. Von diesen Anträgen verlief etwas weniger als die Hälfte im Sande, weil der jeweilige Dienstleister an dem Verfahren nicht teilnehmen wollte.
Ein weiterer Eckpunkt der Reform ist die Übertragung einer Regelung aus einer Verordnung in das Postgesetz. Hierbei geht es um die Frage, wie die Bundesnetzagentur den Spielraum für Briefporto-Erhöhungen berechnen soll – zwei Verordnungsänderungen in vergangenen Jahren wirkten sich positiv für die Post aus und das Porto konnte kräftiger steigen als ohne diese Änderungen. Zwei Gerichte hatten aber bemängelt, dass die Regelung nur in der Verordnung und nicht inm Postgesetz steht. Das soll sich ändern. Damit bliebe bei den Portoerhöhungen alles beim Alten. Die nächste Briefporto-Erhöhung ist für Anfang 2022 geplant.
Wettbewerber der Post hatten die Art der Portoerhöhungen kritisiert – sie monieren, dass der Marktführer dadurch sein Porto zu stark erhöhen dürfe, mit den Einnahmen auch sein Paketgeschäft quersubventioniere und dadurch den Wettbewerb erschwere. Die Klage des Postkonkurrenten-Verbandes Biek führte vor den zwei Gerichten zwar zum Erfolg, durch die Gesetzesänderung müssen sie aber auch in Zukunft mit recht hohen Portoerhöhungen rechnen.
Die Gesetzesänderung geht noch in den Bundestag und Bundesrat – erst danach wären die neuen Vorgaben verbindlich. Spätestens im März soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein. Die Änderungen gelten nur als „Mini-Novelle“. Die „große“ Postgesetz-Novelle wurde hingegen auf die nächste Legislaturperiode verschoben – sie könnte dazu führen, dass an Montagen keine Briefe mehr zugestellt werden.
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