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Nawalny zu 30 Tagen Haft verurteilt
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2021-01-18T14:55+0100
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„Alexej Nawalny wird 30 Tage lang, bis zum 15. Februar 2021, in Haft bleiben“, schrieb sein Anwalt Wadim Kobsew auf Twitter.Der 44-Jährige habe gegen Meldeauflagen nach einem früheren Strafprozess verstoßen, hieß es am Montag. Bis zur Entscheidung des Gerichts wird Nawalny Angaben zufolge in Untersuchungshaft bleiben. Der Prozess ist für den 29. Januar geplant. Das Gericht wird entscheiden, ob seine Bewährungsstrafe in eine Freiheitsstrafe geändert wird. Der Oppositionsführer kritisierte das Verfahren als politische Inszenierung mit dem Ziel, ihn zum Schweigen zu bringen.Zuvor war Nawalny gleich nach seiner Rückkehr aus Deutschland am Moskauer Flughafen Scheremetjewo festgenommen und in eine Polizeiwache im Moskauer Vorort Chimki gebracht worden. Zur Fahndung ausgeschriebenNawalny ist in Russland in zwei Fällen wegen Unterschlagung von insgesamt rund 500.000 Euro zu jeweils fünf Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Im Dezember wurde er zur Fahndung ausgeschrieben, weil er laut der russischen Strafvollzugsbehörde während seines Aufenthalts in Deutschland mehrfach gegen Bewährungsauflagen verstoßen hat. Dabei beruft sich die Behörde auf einen Beitrag in der Fachzeitschrift „The Lancet“ vom 22. Dezember, laut dem Nawalny seit dem 12. Oktober als gesund galt.Fall NawalnyNawalny war am 20. August auf einem Flug von Tomsk nach Moskau zusammengebrochen. Er wurde zunächst in einem Omsker Krankenhaus behandelt und dort in ein künstliches Koma versetzt. Der 44-Jährige wurde später auf Drängen seiner Familie in die Berliner Universitätsklinik Charité verlegt. Anfang September wurde Nawalny aus dem Koma geholt und bereits am 23. September aus der Charité entlassen. Die Bundesregierung sprach bereits am 2. September von einer angeblichen Vergiftung Nawalnys mit einem Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe. Moskau streitet die Beschuldigungen ab und verlangt von Berlin Beweise.
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Nawalny zu 30 Tagen Haft verurteilt
14:55 18.01.2021 (aktualisiert: 15:37 18.01.2021) Ekaterina Nikolaeva
Leitende Redakteurin
Der Kremlkritiker Alexej Nawalny ist nach seiner Rückkehr aus Deutschland von einem russischen Gericht zu 30 Tagen Haft verurteilt worden.
„Alexej Nawalny wird 30 Tage lang, bis zum 15. Februar 2021, in Haft bleiben“,
schrieb sein Anwalt Wadim Kobsew auf Twitter.
Der 44-Jährige habe gegen Meldeauflagen nach einem früheren Strafprozess verstoßen, hieß es am Montag. Bis zur Entscheidung des Gerichts wird Nawalny Angaben zufolge in Untersuchungshaft bleiben. Der Prozess ist für den 29. Januar geplant. Das Gericht wird entscheiden, ob seine Bewährungsstrafe in eine Freiheitsstrafe geändert wird.
Der Oppositionsführer kritisierte das Verfahren als
politische Inszenierung mit dem Ziel, ihn zum Schweigen zu bringen.
Zuvor war Nawalny gleich nach seiner Rückkehr aus Deutschland am Moskauer Flughafen Scheremetjewo
festgenommen und in eine Polizeiwache im Moskauer Vorort Chimki gebracht worden.
Zur Fahndung ausgeschrieben
Nawalny ist in Russland in zwei Fällen wegen Unterschlagung von insgesamt rund 500.000 Euro zu jeweils fünf Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Im Dezember wurde er zur Fahndung ausgeschrieben, weil er laut der russischen Strafvollzugsbehörde während seines Aufenthalts in Deutschland mehrfach gegen Bewährungsauflagen verstoßen hat. Dabei beruft sich die Behörde auf einen Beitrag in der Fachzeitschrift „The Lancet“ vom 22. Dezember, laut dem Nawalny seit dem 12. Oktober als gesund galt.
Fall Nawalny
Nawalny war am 20. August auf einem Flug von Tomsk nach Moskau zusammengebrochen. Er wurde zunächst in einem Omsker Krankenhaus behandelt und dort in ein künstliches Koma versetzt. Der 44-Jährige wurde später auf Drängen seiner Familie in die Berliner Universitätsklinik Charité verlegt. Anfang September wurde Nawalny aus dem Koma geholt und bereits am 23. September aus der Charité entlassen. Die Bundesregierung sprach bereits am 2. September von einer angeblichen Vergiftung Nawalnys mit einem Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe. Moskau streitet die Beschuldigungen ab und verlangt von Berlin Beweise.