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Corona-Impfung: Bundeswehr steht vor Entscheidung über „Duldungspflicht“
Corona-Impfung: Bundeswehr steht vor Entscheidung über „Duldungspflicht“
Eine Prüfung laufe, bestätigte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Aktuell werde „eine Entscheidung vorbereitet, ob und
2021-01-15T13:45+0100
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Eine Prüfung laufe, bestätigte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Aktuell werde „eine Entscheidung vorbereitet, ob und wann die Impfung gegen Sars-CoV-2 in das Portfolio der duldungspflichtigen Impfungen für die Bundeswehr aufgenommen werden kann“. Der „Spiegel“ hatte im Dezember berichtet, dass der Generalarzt der Bundeswehr empfohlen habe, die Impfung gegen das Virus in den sogenannten Basisimpfschutz für alle Soldaten aufzunehmen.Der Impfschutz hat sich aus Sicht des Militärs insbesondere bei den Immunisierungen der Kontingente für die Auslandseinsätze bewährt. „Deshalb zielen Impfungen in der Bundeswehr immer gleichzeitig auf den Schutz der Gemeinschaft und des Individuums ab, und die Duldungspflicht ist ein wichtiges Instrument, um die notwendigen Impfraten für eine Herdenimmunität zu erreichen.“Das Ministerium verweist zudem darauf, dass die neuen Impfstoffe gegen Sars-CoV-2 in Deutschland zwar schnell, aber nicht weniger gründlich zugelassen worden seien als andere eingeführte Impfstoffe. „Um diese Sicherheit zu erreichen, wurde in Deutschland bewusst auf das Verfahren der Notfallzulassung verzichtet. So erfüllen die Sars-CoV-2-Impfstoffe alle Voraussetzungen der Arzneimittelsicherheit und -wirksamkeit.“ Die Bundesregierung schließt eine allgemeine Corona-Impfpflicht und auch eine spezielle für Pflegekräfte oder das Gesundheitswesen aus.In der Bundeswehr wurde die Duldungspflicht für Impf- und Vorsorgemaßnahmen vor einigen Jahren eingeführt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist vor allem mit Blick auf mögliche Impfnebenwirkungen zu wahren. Gibt es schwere Komplikationen, ergeben sich versorgungsrechtliche Ansprüche. Allerdings: Werden Impfungen verweigert, drohen „dienstrechtliche Konsequenzen“.Die Grundlage dafür bietet das Soldatengesetz. „Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie 1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder 2. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen“, heißt es dort in Paragraf 17a. Und: „Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.“
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Corona-Impfung: Bundeswehr steht vor Entscheidung über „Duldungspflicht“
Die Bundeswehr will nach eigenen Angaben eine Entscheidung darüber treffen, die Impfung gegen das neuartige Coronavirus in die Liste der duldungspflichtigen Impfungen für die Soldatinnen und Soldaten aufzunehmen.
Eine Prüfung laufe, bestätigte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Aktuell werde „eine Entscheidung vorbereitet, ob und wann die Impfung gegen Sars-CoV-2 in das Portfolio der duldungspflichtigen Impfungen für die Bundeswehr aufgenommen werden kann“. Der „Spiegel“ hatte im Dezember berichtet, dass der Generalarzt der Bundeswehr empfohlen habe, die Impfung gegen das Virus in den sogenannten Basisimpfschutz für alle Soldaten aufzunehmen.
Der Impfschutz hat sich aus Sicht des Militärs insbesondere bei den Immunisierungen der Kontingente für die Auslandseinsätze bewährt.
„Durch die besonderen Bedingungen des engen Zusammenlebens in den Einsätzen und auch in Gemeinschaftsunterkünften in Deutschland sind Soldatinnen und Soldaten per se einem relativ höheren Infektionsrisiko ausgesetzt als andere Bevölkerungsgruppen“, sagte der Sprecher.
„Deshalb zielen Impfungen in der Bundeswehr immer gleichzeitig auf den Schutz der Gemeinschaft und des Individuums ab, und die Duldungspflicht ist ein wichtiges Instrument, um die notwendigen Impfraten für eine Herdenimmunität zu erreichen.“
Das Ministerium verweist zudem darauf, dass die neuen Impfstoffe gegen Sars-CoV-2 in Deutschland zwar schnell, aber nicht weniger gründlich zugelassen worden seien als andere eingeführte Impfstoffe. „Um diese Sicherheit zu erreichen, wurde in Deutschland bewusst auf das Verfahren der Notfallzulassung verzichtet. So erfüllen die Sars-CoV-2-Impfstoffe alle Voraussetzungen der Arzneimittelsicherheit und -wirksamkeit.“ Die Bundesregierung schließt eine allgemeine Corona-Impfpflicht und auch eine spezielle für Pflegekräfte oder das Gesundheitswesen aus.
In der Bundeswehr wurde die Duldungspflicht für Impf- und Vorsorgemaßnahmen vor einigen Jahren eingeführt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist vor allem mit Blick auf mögliche Impfnebenwirkungen zu wahren. Gibt es schwere Komplikationen, ergeben sich versorgungsrechtliche Ansprüche. Allerdings: Werden Impfungen verweigert, drohen „dienstrechtliche Konsequenzen“.
Die Grundlage dafür bietet das Soldatengesetz. „Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie 1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder 2. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen“, heißt es dort in Paragraf 17a. Und: „Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.“