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„Müssen von Bürgern nicht beachtet werden“: Verfassungsrechtler halten Impfregeln für rechtswidrig
„Müssen von Bürgern nicht beachtet werden“: Verfassungsrechtler halten Impfregeln für rechtswidrig
Mehrere Verfassungsrechtler haben die Corona-Impfverordnung in Deutschland als verfassungswidrig kritisiert.
2021-01-12T14:07+0100
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Nach Auffassung der Staatsrechtlerin Anna Leisner-Egensperger von der Universität Jena läuft die Impfverordnung der Verfassung der Bundesrepublik zuwider.„Die Vertreter des Verfassungsrechts sind sich einig, dass die Corona-Impfverordnung gegen das Grundgesetz verstößt“, schreibt sie laut der „Welt“ in einer Stellungnahme für den Bundestag. „Wir impfen derzeit auf Grundlage einer politischen Strategie.“Diese Ansicht vertritt auch der Regensburger Staatsrechtler Thorsten Kingreen, der nach Angaben der „Welt“ das derzeitige Regelungskonzept für „verfassungswidrig und daher gerichtlich angreifbar“ hält.Bundestag muss sich einschaltenDie Rechtsexpertin Andrea Kießling von der Ruhr-Universität Bochum rügt laut „Bild“, dass es derzeit keine Vorschrift gebe, „die das Bundesgesundheitsministerium zur Festlegung der Impfreihenfolge ermächtigt“. Eine Verordnung hierzu ist auch laut dem ehemaligen Bundesverfassungsrechtler Udo di Fabio geboten. Gegenüber dem „Spiegel“ äußerte er, „dass nach unserem Verfassungsverständnis das, was für die Grundrechte wesentlich ist, vom Parlament per Gesetz geregelt werden müsse – nicht im Detail, aber in den Grundzügen der Priorisierung“.Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) beklagte vor Kurzem, es gebe unter Pflegekräften in Alten- und Pflegeheimen eine zu hohe Impfverweigerung. Der deutsche Ethikrat solle deshalb Vorschläge unterbreiten, „ob und für welche Gruppen eine Impfpflicht denkbar wäre“ sagte der CSU-Chef der „Süddeutschen Zeitung“. „Sich impfen zu lassen, sollte als Bürgerpflicht angesehen werden.“
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„Müssen von Bürgern nicht beachtet werden“: Verfassungsrechtler halten Impfregeln für rechtswidrig
14:07 12.01.2021 (aktualisiert: 14:29 12.01.2021) Maksim Kanakow
Leitender Redakteur
Mehrere Verfassungsrechtler haben die Corona-Impfverordnung in Deutschland als verfassungswidrig kritisiert. Demnach wurde sie nicht durch das Parlament bestätigt und dürfte gar nicht erst angewendet werden.
Nach Auffassung der Staatsrechtlerin Anna Leisner-Egensperger von der Universität Jena läuft die Impfverordnung der Verfassung der Bundesrepublik zuwider.
„Die Vertreter des Verfassungsrechts sind sich einig, dass die Corona-Impfverordnung gegen das Grundgesetz verstößt“, schreibt sie laut der
„Welt“ in einer Stellungnahme für den Bundestag. „Wir impfen derzeit auf Grundlage einer politischen Strategie.“
Ferner führte sie aus, dass es für die in der Verordnung festgelegte Impf-Reihenfolge keine verfassungskonforme Grundlage gebe: „Diese Vorschriften sind daher rechtswidrig und damit nichtig. Sie dürfen von den Behörden nicht angewendet werden und müssen von den Bürgern nicht beachtet werden.“
Diese Ansicht vertritt auch der Regensburger Staatsrechtler Thorsten Kingreen, der nach Angaben der „Welt“ das derzeitige Regelungskonzept für „verfassungswidrig und daher gerichtlich angreifbar“ hält.
Bundestag muss sich einschalten
Die Rechtsexpertin Andrea Kießling von der Ruhr-Universität Bochum rügt laut „Bild“, dass es derzeit keine Vorschrift gebe, „die das Bundesgesundheitsministerium zur Festlegung der Impfreihenfolge ermächtigt“.
Eine Verordnung hierzu ist auch laut dem ehemaligen Bundesverfassungsrechtler Udo di Fabio geboten. Gegenüber dem „Spiegel“ äußerte er, „dass nach unserem Verfassungsverständnis das, was für die Grundrechte wesentlich ist, vom Parlament per Gesetz geregelt werden müsse – nicht im Detail, aber in den Grundzügen der Priorisierung“.
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) beklagte vor Kurzem, es gebe unter Pflegekräften in Alten- und Pflegeheimen eine zu hohe
Impfverweigerung. Der deutsche Ethikrat solle deshalb Vorschläge unterbreiten, „ob und für welche Gruppen eine Impfpflicht denkbar wäre“ sagte der CSU-Chef der „Süddeutschen Zeitung“. „Sich impfen zu lassen, sollte als Bürgerpflicht angesehen werden.“