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Gericht in Münster kippt Versammlungsverbot zu Silvester
Gericht in Münster kippt Versammlungsverbot zu Silvester
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat das allgemeine Versammlungsverbot zu Silvester und Neujahr für unrechtmäßig erklärt. Das wurde am Donnerstagabend bekannt, wie der WDR berichtet. Partys in der Öffentlichkeit bleiben aber dennoch verboten.
Mit ihrer Entscheidung entsprachen die Richter dem Eilantrag einer Frau aus Dortmund, die nach eigenen Angaben zwar für die Corona-Schutzregeln ist, in dem Versammlungsverbot aber einen zu starken Eingriff in ihre Grundrechte sah, heißt es im Bericht.Die Behörden könnten den Infektionsschutz auch ohne das pauschale Versammlungsverbot gewährleisten, erklärte das Gericht zur Begründung. Partys in der Öffentlichkeit bleiben aber dennoch verboten. Die Erlaubnis bezieht sich eindeutig auf andere Versammlungen, wie zum Beispiel Demonstrationen.Nach Informationen des Innenministeriums wurden die Polizeidienststellen im Land kurz vor dem Jahreswechsel über die neue Rechtslage informiert. Der Gesetzgeber wollte mit dem Verbot ausdrücklich öffentliche Silvester-Feiern verhindern, berichtet der WDR weiter. Eine juristische Prüfung sei in der Kürze der Zeit aber nicht möglich gewesen.Aufgrund der Corona-Einschränkungen startete Deutschland laut Medienberichten deutlich ruhiger als sonst ins neue Jahr. Dennoch kam es vereinzelt zu Demos, Verstößen gegen das Böllerverbot und die Infektionsschutzmaßnahmen.In Berlin und vielen anderen Städten blieb es insgesamt ruhig. Auf den Straßen waren deutlich weniger Menschen unterwegs als sonst zu Silvester. Böller und Feuerwerkskörper wurden zwar trotz des Verkaufsverbots gezündet, größere Vorkommnisse blieben jedoch aus.In Stuttgart kam es zu Demos gegen die Corona-Maßnahmen, bei denen gegen die Auflage verstoßen worden sein soll. In der Oberpfalz löste die Polizei mehrere Neujahrspartys auf.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat das allgemeine Versammlungsverbot zu Silvester und Neujahr für unrechtmäßig erklärt. Das wurde am Donnerstagabend bekannt, wie der WDR berichtet. Partys in der Öffentlichkeit bleiben aber dennoch verboten.
Mit ihrer Entscheidung entsprachen die Richter dem Eilantrag einer Frau aus Dortmund, die nach eigenen Angaben zwar für die Corona-Schutzregeln ist, in dem Versammlungsverbot aber einen zu starken Eingriff in ihre Grundrechte sah, heißt es im Bericht.
Die Behörden könnten den Infektionsschutz auch ohne das pauschale Versammlungsverbot gewährleisten, erklärte das Gericht zur Begründung. Partys in der Öffentlichkeit bleiben aber dennoch verboten. Die Erlaubnis bezieht sich eindeutig auf andere Versammlungen, wie zum Beispiel Demonstrationen.
Nach Informationen des Innenministeriums wurden die Polizeidienststellen im Land kurz vor dem Jahreswechsel über die neue Rechtslage informiert. Der Gesetzgeber wollte mit dem Verbot ausdrücklich öffentliche Silvester-Feiern verhindern, berichtet der WDR weiter. Eine juristische Prüfung sei in der Kürze der Zeit aber nicht möglich gewesen.
Aufgrund der Corona-Einschränkungen startete Deutschland laut Medienberichten deutlich ruhiger als sonst ins neue Jahr. Dennoch kam es vereinzelt zu Demos, Verstößen gegen das Böllerverbot und die Infektionsschutzmaßnahmen.
In Berlin und vielen anderen Städten blieb es insgesamt ruhig. Auf den Straßen waren deutlich weniger Menschen unterwegs als sonst zu Silvester. Böller und Feuerwerkskörper wurden zwar trotz des Verkaufsverbots gezündet, größere Vorkommnisse blieben jedoch aus.
In Stuttgart kam es zu Demos gegen die Corona-Maßnahmen, bei denen gegen die Auflage verstoßen worden sein soll. In der Oberpfalz löste die Polizei mehrere Neujahrspartys auf.
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