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Silvester in Berlin: Polizei und Feuerwehr plant Großaufgebot
Silvester in Berlin: Polizei und Feuerwehr plant Großaufgebot
Sie sollen die angemeldeten Versammlungen und die Einhaltung der Anti-Corona-Maßnahmen, der Versammlungsverbote sowie der Pyroverbotszonen gewährleisten. Zur
Sie sollen die angemeldeten Versammlungen und die Einhaltung der Anti-Corona-Maßnahmen, der Versammlungsverbote sowie der Pyroverbotszonen gewährleisten. Zur Unterstützung der Berliner Polizei wurden 600 Beamte aus anderen Bundesländern angefordert.Der Hauptgrund dieser Maßnahmen ist laut Innensenator Andreas Geisel die Reduzierung der Infektionsgefahren: „Sinn und Zweck aller Maßnahmen an Silvester ist die Reduzierung von Infektionsrisiken.“An beiden Einsatztagen werden auch das Regierungs- und Parlamentsviertel sowie die Durchführung einer Silvesterproduktion eines Fernsehsenders am Brandenburger Tor gesichert.Das Zünden von Böllern bleibt in der Hauptstadt vielerorts verboten. Dies betrifft große Plätze und Sehenswürdigkeiten wie den Potsdamer Platz, den Breitscheidplatz und das Brandenburger Tor. An diesen Orten dürfen sich die Menschen nicht versammeln.Die Berliner Feuerwehr wappnet sich ebenfalls für den sogenannten „Ausnahmezustand Silvester“. Dies bedeutet, dass man zusätzliche Kräfte einsetzt. Geplant ist, dass 850 Kräfte der Berufsfeuerwehr, 526 Ehrenamtliche von den Freiwilligen Feuerwehren sowie 120 Kräfte der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks im Dienst sein werden. Die Feuerwehr erwartet viele Einsätze an den letzten Tagen des Jahres. Lockdown in DeutschlandIn ganz Deutschland hat am 16. Dezember der harte Lockdown begonnen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Bis zum 10. Januar gelten bundesweit entsprechende Verordnungen.Am Silvester- und Neujahrstag ist es bundesweit verboten, sich zu versammeln. Auf belebten Plätzen und Straßen wird Pyrotechnik untersagt. An Silvester gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet (maximal fünf Menschen).
Die Polizei wird zum Jahreswechsel in Berlin 2900 zusätzliche Polizeibeamte einsetzen, teilte die Polizei am Dienstag mit.
Sie sollen die angemeldeten Versammlungen und die Einhaltung der Anti-Corona-Maßnahmen, der Versammlungsverbote sowie der Pyroverbotszonen gewährleisten. Zur Unterstützung der Berliner Polizei wurden 600 Beamte aus anderen Bundesländern angefordert.
„Die Polizei Berlin geht auch dieses Jahr gut vorbereitet in diesen für alle völlig anderen Jahreswechsel“, so Polizeipräsidentin Barbara Slowik.
Der Hauptgrund dieser Maßnahmen ist laut Innensenator Andreas Geisel die Reduzierung der Infektionsgefahren: „Sinn und Zweck aller Maßnahmen an Silvester ist die Reduzierung von Infektionsrisiken.“
An beiden Einsatztagen werden auch das Regierungs- und Parlamentsviertel sowie die Durchführung einer Silvesterproduktion eines Fernsehsenders am Brandenburger Tor gesichert.
Das Zünden von Böllern bleibt in der Hauptstadt vielerorts verboten. Dies betrifft große Plätze und Sehenswürdigkeiten wie den Potsdamer Platz, den Breitscheidplatz und das Brandenburger Tor. An diesen Orten dürfen sich die Menschen nicht versammeln.
Die Berliner Feuerwehr wappnet sich ebenfalls für den sogenannten „Ausnahmezustand Silvester“. Dies bedeutet, dass man zusätzliche Kräfte einsetzt. Geplant ist, dass 850 Kräfte der Berufsfeuerwehr, 526 Ehrenamtliche von den Freiwilligen Feuerwehren sowie 120 Kräfte der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks im Dienst sein werden. Die Feuerwehr erwartet viele Einsätze an den letzten Tagen des Jahres.
In ganz Deutschland hat am 16. Dezember der harte Lockdown begonnen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Bis zum 10. Januar gelten bundesweit entsprechende Verordnungen.
Am Silvester- und Neujahrstag ist es bundesweit verboten, sich zu versammeln. Auf belebten Plätzen und Straßen wird Pyrotechnik untersagt. An Silvester gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet (maximal fünf Menschen).
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