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Cyberangriff auf Bundestag: Russland dementiert Vorwürfe über Beteiligung „russischer Hacker“
Cyberangriff auf Bundestag: Russland dementiert Vorwürfe über Beteiligung „russischer Hacker“
Wie das russische Außenministerium weiter mitteilte, sei die Geschichte über die „russische Spur“ beim Hack der Computernetzwerke des Bundestags im Jahr 2015
2020-12-29T16:27+0100
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Wie das russische Außenministerium weiter mitteilte, sei die Geschichte über die „russische Spur“ beim Hack der Computernetzwerke des Bundestags im Jahr 2015 von den deutschen Spitzenpolitikern lange Zeit als Teil einer politischen Kampagne gegen Russland konsequent gefördert worden. Dies sei getan worden, um einen Vorwand für den Beschluss eines neuen Pakets von einseitigen EU-Sanktionen gegen Russland zu schaffen, hieß es im russischen Außenamt. Das russische Außenministerium betonte auch, dass Russland die deutschen Behörden mehrmals darum gebeten hätte, bilaterale Expertenkonsultationen abzuhalten, um die Quellen bösartiger Cyber-Aktivitäten zu identifizieren, die beweisen könnten, dass russische Bürger mit dem Hacker-Fall von 2015 zu tun haben. Die deutsche Seite hätte diese Vorschläge beharrlich ignoriert, so die russische Behörde. Ende Mai hatte das Auswärtige Amt den russischen Botschafter in Berlin, Sergej Netschajew, einbestellt. Er war darüber informiert worden, dass die deutsche Generalstaatsanwaltschaft den russischen Staatsbürger Badin wegen des Verdachts der Beteiligung an einem Hackerangriff auf den Bundestag im April-Mai 2015 auf die Fahndungsliste gesetzt hatte. Am 22. Oktober hatte die Europäische Union zwei russische Staatsbürger und eine Organisation wegen ihrer angeblichen Beteiligung am Hackerangriff auf den Bundestag im Jahr 2015 auf die Sanktionsliste gesetzt. Die Liste umfasst „das 85. Hauptspezialoperationszentrum des GRU“ sowie Dmitri Badin und Igor Kostjukow, die die EU als Mitarbeiter des Zentrums bezeichnet. Das EU-Cybersanktionsregime war im Mai 2019 in Kraft getreten. Die im Rahmen dieser Regelung vorgesehenen restriktiven Maßnahmen können das Einfrieren von Vermögenswerten sowie ein Reiseverbot in EU-Länder umfassen.
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Cyberangriff auf Bundestag: Russland dementiert Vorwürfe über Beteiligung „russischer Hacker“
Alexander Chevjagin
Redakteur
Dem russischen Außenministerium zufolge hat Deutschland nie ein wirkliches Interesse an einer Untersuchung des „russischen Hacker-Falls“ demonstriert.
Wie das russische Außenministerium weiter mitteilte, sei die Geschichte über die „russische Spur“ beim Hack der Computernetzwerke des Bundestags im Jahr 2015 von den deutschen Spitzenpolitikern lange Zeit als Teil einer politischen Kampagne gegen Russland konsequent gefördert worden. Dies sei getan worden, um einen Vorwand für den Beschluss eines neuen Pakets von einseitigen EU-Sanktionen gegen Russland zu schaffen, hieß es im russischen Außenamt.
Das russische Außenministerium betonte auch, dass Russland die deutschen Behörden mehrmals darum gebeten hätte, bilaterale Expertenkonsultationen abzuhalten, um die Quellen bösartiger
Cyber-Aktivitäten zu identifizieren, die beweisen könnten, dass russische Bürger mit dem Hacker-Fall von 2015 zu tun haben. Die deutsche Seite hätte diese Vorschläge beharrlich ignoriert, so die russische Behörde.
„Dieses Vorgehen zeigt, dass Berlin nie wirklich an einer echten Untersuchung des sogenannten 'russischen Hackerfalls' interessiert war und die ganze Situation zunächst als weitere Provokation gegen unser Land konstruiert wurde“, so das russische Außenministerium.
Ende Mai hatte das Auswärtige Amt den russischen Botschafter in Berlin, Sergej Netschajew, einbestellt. Er war darüber informiert worden, dass die deutsche Generalstaatsanwaltschaft den russischen Staatsbürger Badin wegen des Verdachts der Beteiligung an einem Hackerangriff auf den Bundestag im April-Mai 2015 auf die Fahndungsliste gesetzt hatte.
Am 22. Oktober hatte die Europäische Union zwei russische Staatsbürger und eine Organisation wegen ihrer angeblichen Beteiligung am Hackerangriff auf den Bundestag im Jahr 2015 auf die Sanktionsliste gesetzt. Die Liste umfasst „das 85. Hauptspezialoperationszentrum des GRU“ sowie Dmitri Badin und Igor Kostjukow, die die EU als Mitarbeiter des Zentrums bezeichnet. Das EU-Cybersanktionsregime war im Mai 2019 in Kraft getreten. Die im Rahmen dieser Regelung vorgesehenen restriktiven Maßnahmen können das Einfrieren von Vermögenswerten sowie ein Reiseverbot in EU-Länder umfassen.