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Brexit-Handelsvertrag: EU-Staaten starten vorläufige Anwendung des Deals
Brexit-Handelsvertrag: EU-Staaten starten vorläufige Anwendung des Deals
Das Handelsabkommen soll die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Insel und dem Kontinent ab Januar 2021 regeln.
2020-12-28T17:48+0100
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Dies teilte ein Sprecher der deutschen EU-Ratspräsidentschaft auf Twitter mit.Die vorläufige Anwendung ist nötig, weil für eine Ratifizierung durch das Europaparlament vor der Jahreswende die Zeit fehlt – sie soll nach dem Neujahr nachgeholt werden.Das Handelsabkommen soll die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Insel und dem Kontinent ab Januar 2021 regeln. Schon zum 31. Dezember läuft die Übergangsfrist nach dem britischen EU-Austritt vom Januar ab, und Großbritannien steigt auch aus dem Binnenmarkt und der Zollunion aus. Auf britischer Seite soll das Parlament am 30. Dezember zustimmen.Mit dem Vertrag soll ein harter wirtschaftlicher Bruch verhindert werden. Die Unterhändler der beiden Seiten hatten sich erst an Heiligabend auf das knapp 1250 Seiten starke Abkommen geeinigt. In dem Dokument geht es unter anderem darum, einen unbegrenzten Warenhandel ohne Zölle sicherzustellen. Darüber hinaus regelt der Vertrag die Zusammenarbeit bei Fischerei, Flug- und Straßenverkehr sowie bei Energieversorgung, Verbrechensbekämpfung und Sozialversicherungen."Es hat gedauert, aber nun haben wir ein Abkommen. Es war ein langer und steiniger Weg. Aber das Ergebnis ist gut", erklärte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 24. Dezember in Brüssel. Der Deal sei "fair" und "ausgewogen", so von der Leyen.Die wirtschaftlichen Beziehungen der beiden Seiten sollen künftig weit weniger eng sein als bisher. So werden an den Grenzen Warenkontrollen vorgenommen – unter anderem, weil Nachweise für die Einhaltung der EU-Regeln zur Lebensmittelsicherheit und zur Einhaltung von Produktstandards vorgebracht werden müssen.
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Brexit-Handelsvertrag: EU-Staaten starten vorläufige Anwendung des Deals
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Nach der historischen Einigung mit Großbritannien hat die Europäische Union am Montag die vorläufige Anwendung des Brexit-Handelspakts ab 1. Januar in die Wege geleitet. Die Botschafter der 27 Mitgliedstaaten stimmten vorläufig dem Vorschlag zu und starteten eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren, das am Dienstag abgeschlossen sein soll.
Dies teilte ein Sprecher der deutschen EU-Ratspräsidentschaft auf Twitter mit.
Die vorläufige Anwendung ist nötig, weil für eine Ratifizierung durch das Europaparlament vor der Jahreswende die Zeit fehlt – sie soll nach dem Neujahr nachgeholt werden.
Das Handelsabkommen soll die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Insel und dem Kontinent ab Januar 2021 regeln. Schon zum 31. Dezember läuft die Übergangsfrist nach dem britischen EU-Austritt vom Januar ab, und Großbritannien steigt auch aus dem Binnenmarkt und der Zollunion aus. Auf britischer Seite soll das Parlament am 30. Dezember zustimmen.
Mit dem Vertrag soll ein harter wirtschaftlicher Bruch verhindert werden. Die Unterhändler der beiden Seiten hatten sich erst an Heiligabend auf das knapp 1250 Seiten starke Abkommen geeinigt. In dem Dokument geht es unter anderem darum, einen unbegrenzten Warenhandel ohne Zölle sicherzustellen. Darüber hinaus regelt der Vertrag die Zusammenarbeit bei Fischerei, Flug- und Straßenverkehr sowie bei Energieversorgung, Verbrechensbekämpfung und Sozialversicherungen.
"Es hat gedauert, aber nun haben wir ein Abkommen. Es war ein langer und steiniger Weg. Aber das Ergebnis ist gut", erklärte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 24. Dezember in Brüssel. Der Deal sei "fair" und "ausgewogen", so von der Leyen.
Die wirtschaftlichen Beziehungen der beiden Seiten sollen künftig weit weniger eng sein als bisher. So werden an den Grenzen Warenkontrollen vorgenommen – unter anderem, weil Nachweise für die Einhaltung der EU-Regeln zur Lebensmittelsicherheit und zur Einhaltung von Produktstandards vorgebracht werden müssen.