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Deutsche Bahn will demnächst Fahrverbot für Maskenverweigerer verhängen
Deutsche Bahn will demnächst Fahrverbot für Maskenverweigerer verhängen
Die Deutsche Bahn erwägt nun auch die Möglichkeit, für Maskenverweigerer ein dauerhaftes Fahrverbot zu verhängen.
2020-12-27T21:59+0100
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Die Deutsche Bahn prüfe derzeit, ob ein Beförderungsausschluss gegen Fahrgäste verhängt werden könne, die wiederholt ohne Mund-Nasen-Bedeckung in Zügen erwischt werden, berichtet die „Welt am Sonntag“. Dabei berufe sich die Bahn auf Paragraf 4, Absatz 2 der Eisenbahn-Verkehrsordnung, der besage, dass ein Beförderungsausschluss „bei drohender Gefahr präventiv ausgesprochen werden“ könne, sagte ein Sprecher der Deutschen Bahn.Laut einem Bericht der Bundespolizei wurden zwischen dem 12. September und dem 7. Dezember fast 200.000 Menschen ohne Mund-Nasen-Bedeckung in Zügen und Bahnhöfen angetroffen. In den meisten Fällen blieb es jedoch bei einer Ermahnung, nur bei knapp 700 Fahrgästen wurden offizielle Verstöße festgestellt.
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Deutsche Bahn will demnächst Fahrverbot für Maskenverweigerer verhängen
Ekaterina Nikolaeva
Leitende Redakteurin
In Deutschland herrscht auf Bahnhöfen und in Zügen Maskenpflicht: Wer ohne Mund-Nasen-Bedeckung erwischt wird, muss Bußgeld zahlen. Die Deutsche Bahn erwägt nun auch die Möglichkeit, für Maskenverweigerer ein dauerhaftes Fahrverbot zu verhängen. Dies berichtet die Zeitung „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf einen Sprecher des Konzerns.
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Deutsche Bahn prüfe derzeit, ob ein Beförderungsausschluss gegen Fahrgäste verhängt werden könne, die wiederholt ohne Mund-Nasen-Bedeckung in Zügen erwischt werden, berichtet die „Welt am Sonntag“. Dabei berufe sich die Bahn auf Paragraf 4, Absatz 2 der Eisenbahn-Verkehrsordnung, der besage, dass ein Beförderungsausschluss „bei drohender Gefahr präventiv ausgesprochen werden“ könne, sagte ein Sprecher der Deutschen Bahn.
„Wer das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den öffentlichen Verkehrsmitteln wiederholt verweigert, ohne eine Ausnahme glaubhaft machen zu können, verstößt gegen die Corona-Schutzverordnungen der Länder und begründet somit eine Wiederholungsgefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“, heißt es.
Laut einem Bericht der Bundespolizei wurden zwischen dem 12. September und dem 7. Dezember fast 200.000 Menschen ohne
Mund-Nasen-Bedeckung in Zügen und Bahnhöfen angetroffen. In den meisten Fällen blieb es jedoch bei einer Ermahnung, nur bei knapp 700 Fahrgästen wurden offizielle Verstöße festgestellt.