https://snanews.de/20201223/schweiz-verschaerft-die-corona-massnahmen--eine-art-lockdown-light--265110.html
Schweiz verschärft die Corona-Maßnahmen – Eine Art „Lockdown-Light“?
Schweiz verschärft die Corona-Maßnahmen – Eine Art „Lockdown-Light“?
Am Freitag entschied der Schweizer Bundesrat, die Maßnahmen zu verschärfen. Schon seit Wochen ist die Lage im Land angespannt. Die Krankenhäuser und das
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Am Freitag entschied der Schweizer Bundesrat, die Maßnahmen zu verschärfen. Schon seit Wochen ist die Lage im Land angespannt. Die Krankenhäuser und das Pflegepersonal sind laut Medienberichten stark belastet – die Lage ist ernst. Zudem blickt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) besorgt auf die anstehenden Festtage, die das Risiko eines beschleunigten Anstiegs an Neuinfektionen bergen. Um die Kontakte zu reduzieren, sollen ab Dienstag viele Einrichtungen und Betriebe schließen. Geschäfte offen, Restaurants zuVom Dienstag dem 22. Dezember bis zum 22. Januar 2021 gelten nun die neuen Maßnahmen. Demnach müssen Restaurants schließen – ausgenommen von dieser Regelung sind nur Betriebskantinen, Schulkantinen und Restaurants in Hotels. Auch Sportbetriebe dürfen grundsätzlich nicht öffnen. Man darf mit fünf Personen draußen weiterhin Sport machen und Profisport darf ebenfalls ohne Zuschauer stattfinden. Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theater, Museen, Bibliotheken und Zoos müssen ebenfalls ihren Betrieb einstellen.Läden dürfen dagegen weiterhin offenbleiben. Zwar ist die Anzahl der Kunden in den Geschäften eingeschränkt, und die Geschäfte müssen strenge Schutzkonzepte befolgen, doch offen bleiben sie über die Feiertage. Außerdem gilt für die Läden und Geschäfte eine Sperrstunde von 19 bis 6 Uhr morgens. An Sonn- und Feiertagen bleiben die Geschäfte ebenfalls zu. Das letzte Wort haben die KantoneObwohl der Bundesrat nach langer Zeit nationale Maßnahmen aufgestellt hat, bleibt weiterhin viel Verantwortung bei den Kantonen. So dürfen die einzelnen kantonalen Regierungen Erleichterungen oder Verschärfungen aussprechen – je nach der epidemiologischen Lage innerhalb der Kantonsgrenzen. Über die Skigebiete sollen auch die Kantone entscheiden. Die Skisaison darf weiterbestehen, wenn es die Kapazitäten in Krankenhäuser, bei der Nachverfolgung der Kontakte und in den Testzentren erlauben. Zudem müssen die Betreiber der Skigebiete strenge Schutzkonzepte erarbeiten und einhalten.Die meisten Kantone haben bereits auf diese Maßnahmen reagiert und die Skigebiete freiwillig geschlossen. Dazu gehören beispielswiese Luzern, Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Appenzell Innerrhoden, Zug, Zürich, St. Gallen und Uri. Im Wallis und Bern bleiben für den Skitourismus erstmals offen. Bund setzt auf SchnelltestsDer Bundesrat will außerdem die Kapazitäten für Schnelltests erweitern – damit die Menschen einen einfacheren und schnelleren Zugang zu Resultaten erhalten. Wo früher nur Antigen-Schnelltests durchgeführt wurden, werden heute alle Arten von Schnelltests eingesetzt. Das auch in allen möglichen Orten: in der Apotheke, im Krankenhaus und in Arztpraxen. Nun dürfen Menschen, die keinerlei Symptome oder anderweitige Kriterien erfüllen, ebenfalls sich testen lassen. Bisher war dies nur Personen gestattet, die Symptome aufwiesen, eine Meldung in der SwissCovid-App hatten oder im Rahmen einer Arbeitsuntersuchung getestet werden mussten. Personen, die diese Kriterien nicht erfüllen und im Moment dennoch auf einen Schnelltest beharren, müssen diesen jedoch selbst bezahlen. Das positive Testresultat muss ein PCR-Test unverzüglich bestätigen. Die Kosten des PCR-Test übernimmt der Bund, schreibt das BAG.
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Schweiz verschärft die Corona-Maßnahmen – Eine Art „Lockdown-Light“?
12:27 23.12.2020 (aktualisiert: 13:19 23.12.2020) Seit Dienstag gelten in der Schweiz neue Corona-Maßnahmen. Nachdem sich die Eidgenossenschaft seit mehreren Monaten vor dem Lockdown gedrückt hat, führt sie jetzt verschärfte Regeln ein. Restaurants, Sport- und Freizeiteinrichtungen müssen schließen, Läden bleiben offen. Eine Situation, die an den „Lockdown-Light“ erinnert.
Am Freitag entschied der Schweizer Bundesrat, die Maßnahmen zu verschärfen. Schon seit Wochen ist die Lage im Land angespannt. Die Krankenhäuser und das Pflegepersonal sind laut Medienberichten stark belastet – die Lage ist ernst. Zudem blickt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) besorgt auf die anstehenden Festtage, die das Risiko eines beschleunigten Anstiegs an Neuinfektionen bergen. Um die Kontakte zu reduzieren, sollen ab Dienstag viele Einrichtungen und Betriebe schließen.
Geschäfte offen, Restaurants zu
Vom Dienstag dem 22. Dezember bis zum 22. Januar 2021 gelten nun die neuen Maßnahmen. Demnach müssen Restaurants schließen – ausgenommen von dieser Regelung sind nur Betriebskantinen, Schulkantinen und Restaurants in Hotels. Auch Sportbetriebe dürfen grundsätzlich nicht öffnen. Man darf mit fünf Personen draußen weiterhin Sport machen und Profisport darf ebenfalls ohne Zuschauer stattfinden. Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theater, Museen, Bibliotheken und Zoos müssen ebenfalls ihren Betrieb einstellen.
Läden dürfen dagegen weiterhin offenbleiben. Zwar ist die Anzahl der Kunden in den Geschäften eingeschränkt, und die Geschäfte müssen strenge Schutzkonzepte befolgen, doch offen bleiben sie über die Feiertage. Außerdem gilt für die Läden und Geschäfte eine Sperrstunde von 19 bis 6 Uhr morgens. An Sonn- und Feiertagen bleiben die Geschäfte ebenfalls zu.
Das letzte Wort haben die Kantone
Obwohl der Bundesrat nach langer Zeit nationale Maßnahmen aufgestellt hat, bleibt weiterhin viel Verantwortung bei den Kantonen. So dürfen die einzelnen kantonalen Regierungen Erleichterungen oder Verschärfungen aussprechen – je nach der epidemiologischen Lage innerhalb der Kantonsgrenzen.
Über die Skigebiete sollen auch die Kantone entscheiden. Die Skisaison darf weiterbestehen, wenn es die Kapazitäten in Krankenhäuser, bei der Nachverfolgung der Kontakte und in den Testzentren erlauben. Zudem müssen die Betreiber der Skigebiete strenge Schutzkonzepte erarbeiten und einhalten.
Die meisten Kantone haben bereits auf diese Maßnahmen reagiert und die Skigebiete freiwillig geschlossen. Dazu gehören beispielswiese Luzern, Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Appenzell Innerrhoden, Zug, Zürich, St. Gallen und Uri. Im Wallis und Bern bleiben für den Skitourismus erstmals offen.
Bund setzt auf Schnelltests
Der Bundesrat will außerdem die Kapazitäten für Schnelltests erweitern – damit die Menschen einen einfacheren und schnelleren Zugang zu Resultaten erhalten. Wo früher nur Antigen-Schnelltests durchgeführt wurden, werden heute alle Arten von Schnelltests eingesetzt. Das auch in allen möglichen Orten: in der Apotheke, im Krankenhaus und in Arztpraxen.
Nun dürfen Menschen, die keinerlei Symptome oder anderweitige Kriterien erfüllen, ebenfalls sich testen lassen. Bisher war dies nur Personen gestattet, die Symptome aufwiesen, eine Meldung in der SwissCovid-App hatten oder im Rahmen einer Arbeitsuntersuchung getestet werden mussten.
Personen, die diese Kriterien nicht erfüllen und im Moment dennoch auf einen Schnelltest beharren, müssen diesen jedoch selbst bezahlen. Das positive Testresultat muss ein PCR-Test unverzüglich bestätigen. Die Kosten des PCR-Test übernimmt der Bund, schreibt das BAG.