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Silvester ohne Feuerwerk: Verkauf deutschlandweit verboten – Behörde
Silvester ohne Feuerwerk: Verkauf deutschlandweit verboten – Behörde
Die entsprechende Verordnung sei am Dienstag in Kraft getreten, hieß es. Damit werde ein Beschluss von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den
2020-12-22T18:50+0100
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Die entsprechende Verordnung sei am Dienstag in Kraft getreten, hieß es. Damit werde ein Beschluss von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13. Dezember umgesetzt.Ziel der Regelung sei es, Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht zu verhindern, um die aufgrund der Corona-Pandemie ohnehin stark beanspruchten Krankenhäuser und Notfallambulanzen zu entlasten.Betroffen von dem Verbot seien „die typischen, in anderen Jahren vom 29. bis 31. Dezember erhältlichen Gegenstände wie z.B. Silvesterknaller und Raketen“, erläuterte das Innenministerium. „Mit der neuen Verordnung bleibt die Abgabe im Jahr 2020 auch an diesen Tagen verboten.“ Auch bereits zuvor etwa über den Online-Handel getätigte Bestellungen dürften nicht mehr an den Endkunden ausgeliefert werden:
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Silvester ohne Feuerwerk: Verkauf deutschlandweit verboten – Behörde
Laut einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums von Dienstag hat der Chef der Behörde, Horst Seehofer (CSU), mit Zustimmung des Bundesrates den Verkauf von Silvesterfeuerwerk landesweit untersagt.
Die entsprechende Verordnung sei am Dienstag in Kraft getreten,
hieß es. Damit werde ein Beschluss von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13. Dezember umgesetzt.
„Wegen der Corona-Pandemie ist in diesem Jahr vieles anders. Wir müssen darauf achten, dass wir nicht Böller anzünden und die Infektionszahlen explodieren. Das Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk schützt unsere Krankenhäuser vor Überlastung“, sagte Seehofer der Mitteilung zufolge.
Ziel der Regelung sei es, Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht zu verhindern, um die aufgrund der Corona-Pandemie ohnehin stark beanspruchten Krankenhäuser und Notfallambulanzen zu entlasten.
Betroffen von dem Verbot seien „die typischen, in anderen Jahren vom 29. bis 31. Dezember erhältlichen Gegenstände wie z.B. Silvesterknaller und Raketen“, erläuterte das Innenministerium. „Mit der neuen Verordnung bleibt die Abgabe im Jahr 2020 auch an diesen Tagen verboten.“ Auch bereits zuvor etwa über den Online-Handel getätigte Bestellungen dürften nicht mehr an den Endkunden ausgeliefert werden: