https://snanews.de/20201222/ehe-fuer-alle--auch-in-der-schweiz--252733.html
„Ehe für alle“ – auch in der Schweiz
„Ehe für alle“ – auch in der Schweiz
In Bern stimmte am Freitag der Schweizer Ständerat über die „Ehe für Alle“ ab: Mit 22 zu 15 Stimmen wurde somit die gleichgeschlechtliche Ehe im Schweizer
2020-12-22T12:58+0100
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In Bern stimmte am Freitag der Schweizer Ständerat über die „Ehe für Alle“ ab: Mit 22 zu 15 Stimmen wurde somit die gleichgeschlechtliche Ehe im Schweizer Gesetz verankert. Den ersten Vorstoß reichte Kathrin Bertschy am 5. Dezemeber 2013 ein – vor sieben Jahren. Bertschy sagte dazu, dass es nicht die inhaltliche Diskussion war, weswegen sich das zeitlich so lange zog. „Mühsam war, wie verschiedene Kreise die Diskussion immer wieder verschoben und verzögerten“, zitierte sie die Schweizer Zeitung „Tages-Anzeiger“ nach der Abstimmung. Im Sommer habe bereits der Nationalrat für die „Ehe für Alle“ abgestimmt – mit einem positiven Resultat. 124 Stimmen waren dafür, 72 Stimmen dagegen. Dies war für Bertschy der beste Moment in den vergangenen sieben Jahren. Nach den Abstimmungen im Nationalrat entbrannte sich ein Streit im Ständerat: Es ging darum, ob die Annahme der „Ehe für Alle“ eine Verfassungsänderung benötige oder es lediglich bei einer Gesetzesänderung verbliebe. Gesetz oder Verfassung ändern?Eine Verfassungsänderung hätte weitere Verzögerungen bedeutet. Ungefähr eineinhalb Jahre hätte die „Ehe für Alle“ warten müssen, wenn sich der Ständerat für diese Option entschieden hätte. Außerdem hätte es zu einer weiteren Volksabstimmung kommen sollen mit der Hürde des Ständemehrs. Der Verfassungstext ist dabei in einer neutralen Sprache formuliert. Das Recht auf Ehe wird demzufolge nämlich mit den Worten „Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet“ wiedergegeben. Viele Schweizer Ständeratsvorsitzende argumentierten jedoch damit, dass der Willen des Verfassers einzig die Ehe zwischen Mann und Frau gemeint habe. Dagegen argumentierten vor allem linke Parteien. Diese sahen den Vertragstext bereits als „perfekt“ an. „Und überhaupt: Mit welchem Wort möchten Sie den Verfassungstext denn ergänzen?“, so Lisa Mazzone von der Grünen Partei Schweiz. Es setzte sich die letzte Sichtweise durch: Am Freitag stimmte der Ständerat für die gleichgeschlechtliche Ehe ab. Dabei wurde auch durchgesetzt, dass lesbische Paare Zugang zur Samenspende erhalten, verheiratete Männerpaare können aber nach wie vor keine Kinder bekommen.
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„Ehe für alle“ – auch in der Schweiz
Am Freitag hat das Schweizer Parlament die „Ehe für Alle“ verabschiedet. Gleichgeschlechtliche Paare dürfen nun heiraten – sofern die Bevölkerung kein Referendum anfechtet. Mit diesem Beschluss gehört die Schweiz zu den letzten westeuropäischen Ländern, welches die Ehe für schwule und lesbische Paare erlaubt.
In Bern stimmte am Freitag der Schweizer Ständerat über die „Ehe für Alle“ ab: Mit 22 zu 15 Stimmen wurde somit die gleichgeschlechtliche Ehe im Schweizer
Gesetz verankert. Den ersten Vorstoß reichte Kathrin Bertschy am 5. Dezemeber 2013 ein – vor sieben Jahren. Bertschy sagte dazu, dass es nicht die inhaltliche Diskussion war, weswegen sich das zeitlich so lange zog. „Mühsam war, wie verschiedene Kreise die Diskussion immer wieder verschoben und verzögerten“, zitierte sie die Schweizer Zeitung „Tages-Anzeiger“ nach der Abstimmung.
Im Sommer habe bereits der Nationalrat für die „Ehe für Alle“ abgestimmt – mit einem positiven Resultat. 124 Stimmen waren dafür, 72 Stimmen dagegen. Dies war für Bertschy der beste Moment in den vergangenen sieben Jahren. Nach den Abstimmungen im Nationalrat entbrannte sich ein Streit im Ständerat: Es ging darum, ob die Annahme der „Ehe für Alle“ eine Verfassungsänderung benötige oder es lediglich bei einer Gesetzesänderung verbliebe.
Gesetz oder Verfassung ändern?
Eine Verfassungsänderung hätte weitere Verzögerungen bedeutet. Ungefähr eineinhalb Jahre hätte die „Ehe für Alle“ warten müssen, wenn sich der Ständerat für diese Option entschieden hätte. Außerdem hätte es zu einer weiteren Volksabstimmung kommen sollen mit der Hürde des Ständemehrs.
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Verfassungstext ist dabei
in einer neutralen Sprache formuliert. Das Recht auf Ehe wird demzufolge nämlich mit den Worten „Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet“ wiedergegeben. Viele Schweizer Ständeratsvorsitzende argumentierten jedoch damit, dass der Willen des Verfassers einzig die Ehe zwischen Mann und Frau gemeint habe. Dagegen argumentierten vor allem linke Parteien. Diese sahen den Vertragstext bereits als „perfekt“ an. „Und überhaupt: Mit
welchem Wort möchten Sie den Verfassungstext denn ergänzen?“, so Lisa Mazzone von der Grünen Partei Schweiz.
Es setzte sich die letzte Sichtweise durch: Am Freitag stimmte der Ständerat für die gleichgeschlechtliche Ehe ab. Dabei wurde auch durchgesetzt, dass lesbische Paare Zugang zur Samenspende erhalten, verheiratete Männerpaare können aber nach wie vor keine Kinder bekommen.