https://snanews.de/20201220/verstoss-gegen-corona-auflagen-weihnachtsparty-in-gelsenkirchen-aufgeloest-227980.html
Verstoß gegen Corona-Auflagen: Weihnachtsparty in Gelsenkirchen aufgelöst
Verstoß gegen Corona-Auflagen: Weihnachtsparty in Gelsenkirchen aufgelöst
Die Polizisten kamen wegen einer Ruhestörung und fanden mehrere Menschen in einer als Büro genutzten Wohnung. Ein 49-jähriger Gelsenkirchener und seine
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Die Polizisten kamen wegen einer Ruhestörung und fanden mehrere Menschen in einer als Büro genutzten Wohnung. Ein 49-jähriger Gelsenkirchener und seine 37-jährige Partnerin sollen bei den polizeilichen Maßnahmen Widerstand geleistet haben, was zu einer leichten Verletzung einer Polizeibeamtin geführt habe, so die Polizei. Gegen die beiden wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Gegen alle Teilnehmer wurden zudem Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgenommen.Lockerungen zu WeihnachtenZu Weihnachten werden die während des Lockdowns geltenden Kontaktbeschränkungen etwas gelockert. Vom 24. bis 26. Dezember sollen in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen Treffen mit einem Haushalt und vier weiteren Personen über 14 Jahren möglich sein. Diese müssen aus dem „engsten Familienkreis“ kommen. Gemeint sind Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, außerdem Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörigen. Hinzu kommen Kinder bis 14 Jahren aller beteiligter Personen. Eine fixe Personenobergrenze gibt es damit nicht.
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Verstoß gegen Corona-Auflagen: Weihnachtsparty in Gelsenkirchen aufgelöst
Die Polizei hat im nordrhein-westfälischen Gelsenkirchen wegen der Corona-Einschränkungen eine Weihnachtsparty am Freitagabend vorzeitig beendet und dabei zwei Feiernde in Gewahrsam genommen, meldete die örtliche Polizei in einer Mitteilung am Sonntag.
Die
Polizisten kamen wegen einer Ruhestörung und fanden mehrere Menschen in einer als Büro genutzten Wohnung. Ein 49-jähriger Gelsenkirchener und seine 37-jährige Partnerin sollen bei den polizeilichen Maßnahmen Widerstand geleistet haben, was zu einer leichten Verletzung einer Polizeibeamtin geführt habe, so die Polizei. Gegen die beiden wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Gegen alle Teilnehmer wurden zudem Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgenommen.
Lockerungen zu Weihnachten
Zu Weihnachten werden die während des Lockdowns geltenden
Kontaktbeschränkungen etwas gelockert. Vom 24. bis 26. Dezember sollen in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen Treffen mit einem Haushalt und vier weiteren Personen über 14 Jahren möglich sein. Diese müssen aus dem „engsten Familienkreis“ kommen. Gemeint sind Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, außerdem Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörigen. Hinzu kommen Kinder bis 14 Jahren aller beteiligter Personen. Eine fixe Personenobergrenze gibt es damit nicht.