https://snanews.de/20201219/deutschland-weihnachten-corona-regeln-220227.html
Große Mehrheit der Deutschen will sich zu Weihnachten an Corona-Vorschriften halten – Umfrage
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2020-12-19T07:34+0100
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Demnach will nur jeder Zehnte von den Corona-bedingten Vorschriften abweichen. Sieben Prozent der Befragten machten keine Angaben.Die Bereitschaft, die Beschränkungen einzuhalten nehme mit dem Alter zu: Bei den 18- bis 24-Jährigen sind es 72 Prozent, bei den Menschen über 55 Jahren sogar 91 Prozent.Die Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH wurde zwischen dem 14. und 16. Dezember 2020 durchgeführt. Befragt wurden 2042 Personen. Die Ergebnisse seien gewichtet worden und repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.Lockerungen zu WeihnachtenZu Weihnachten werden die während des Lockdowns geltenden Kontaktbeschränkungen etwas gelockert. Vom 24. bis 26. Dezember sollen in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen Treffen mit einem Haushalt und vier weiteren Personen über 14 Jahren möglich sein. Diese müssen aus dem „engsten Familienkreis“ kommen. Gemeint sind Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, außerdem Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörigen. Hinzu kommen Kinder bis 14 Jahren aller beteiligter Personen. Eine fixe Personenobergrenze gibt es damit nicht.Lockdown in DeutschlandIn ganz Deutschland hat am 16. Dezember der harte Lockdown begonnen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Bis zum 10. Januar gelten bundesweit entsprechende Verordnungen.Für private Treffen gilt weiterhin eine Obergrenze von fünf Personen, die aus zwei Haushalten kommen dürfen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Das gilt auch für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit. Für die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember sollen außerdem Zusammenkünfte mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen möglich sein.Am Silvester- und Neujahrstag ist es bundesweit verboten, sich zu versammeln. Auf belebten Plätzen und Straßen wird Pyrotechnik untersagt. An Silvester gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet (maximal fünf Menschen).Viele Geschäfte des Einzelhandels sowie Friseursalons, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden nach dem Bund-Länder-Beschluss geschlossen. Geöffnet bleiben sollen Lebensmittelgeschäfte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser und Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen. Medizinisch notwendige Behandlungen, wie Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben aber weiter möglich.
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Große Mehrheit der Deutschen will sich zu Weihnachten an Corona-Vorschriften halten – Umfrage
07:34 19.12.2020 (aktualisiert: 07:40 19.12.2020) Anna Schadrina
Redakteurin
83 Prozent der Deutschen wollen sich an Weihnachten an die vorgegebenen Kontaktbeschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie halten. Dies geht aus einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov hervor, die im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur durchgeführt wurde.
Demnach will nur jeder Zehnte von den Corona-bedingten Vorschriften abweichen. Sieben Prozent der Befragten machten keine Angaben.
Die Bereitschaft, die Beschränkungen einzuhalten nehme mit dem Alter zu: Bei den 18- bis 24-Jährigen sind es 72 Prozent, bei den Menschen über 55 Jahren sogar 91 Prozent.
Die Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH wurde zwischen dem 14. und 16. Dezember 2020 durchgeführt. Befragt wurden 2042 Personen. Die Ergebnisse seien gewichtet worden und repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.
Lockerungen zu Weihnachten
Zu Weihnachten werden die während des Lockdowns geltenden Kontaktbeschränkungen etwas gelockert. Vom 24. bis 26. Dezember sollen in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen Treffen mit einem Haushalt und vier weiteren Personen über 14 Jahren möglich sein. Diese müssen aus dem „engsten Familienkreis“ kommen. Gemeint sind Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, außerdem Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörigen. Hinzu kommen Kinder bis 14 Jahren aller beteiligter Personen. Eine fixe Personenobergrenze gibt es damit nicht.
Lockdown in Deutschland
In ganz Deutschland hat am 16. Dezember
der harte Lockdown begonnen, um die Ausbreitung des
Coronavirus einzudämmen. Bis zum 10. Januar gelten bundesweit entsprechende Verordnungen.
Für private Treffen gilt weiterhin eine Obergrenze von fünf Personen, die aus zwei Haushalten kommen dürfen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Das gilt auch für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit. Für die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember sollen außerdem Zusammenkünfte mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen möglich sein.
Am Silvester- und Neujahrstag ist es bundesweit verboten, sich zu versammeln. Auf belebten Plätzen und Straßen wird Pyrotechnik untersagt. An Silvester gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet (maximal fünf Menschen).
Viele Geschäfte des Einzelhandels sowie Friseursalons, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden nach dem Bund-Länder-Beschluss geschlossen. Geöffnet bleiben sollen Lebensmittelgeschäfte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser und Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen. Medizinisch notwendige Behandlungen, wie Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben aber weiter möglich.