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Sportrichter verhängen zweijährige Olympia-Sperre für Russland
Sportrichter verhängen zweijährige Olympia-Sperre für Russland
Russland wird von den Sommerspielen 2021 in Tokio und von den Winterspielen 2022 in Peking ausgeschlossen.
2020-12-17T15:45+0100
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2020-12-17T18:19+0100
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Da die Strafe aber erst mit der Urteilsverkündung in Kraft tritt, darf keine russische Mannschaft an den nächsten beiden Olympischen Spielen und wohl auch nicht an der Fußball-Weltmeisterschaft 2022 in Katar teilnehmen.Unbelastete Sportler des Landes können in diesem Zeitraum bei Großereignissen aber als neutrale Athleten antreten. Dafür müssen sie gewisse Anti-Doping-Bedingungen erfüllen. Die russische Hymne darf nicht gespielt oder gesungen werden, die russische Fahne nicht auf Teamkleidung getragen oder gehisst werden.Auslöser für den Bann war, dass Russland eingeforderte Dopingdaten aus dem Moskauer Labor aus den Jahren 2012 bis 2015 vor der Übergabe an die Wada manipuliert und gefälscht haben soll. Sie würden Beweise für den Sportbetrug zahlreicher russischer Athleten enthalten, der mit Hilfe des Staates systematisch gelenkt, gedeckt und vertuscht wortden sei.Formal hatte das Wada-Exekutivkomitee am 19. Dezember 2019 die russische Anti-Doping-Agentur Rusada für vier Jahre für nicht konform mit dem Welt-Anti-Doping-Code erklärt. Die Aushändigung der Daten war die Bedingung für die Wiedereinsetzung der Rusada im September 2018. Die Weltagentur hatte die Rusada im November 2015 nach Aufdeckung des Doping-Skandals erstmals suspendiert.Im Zuge des Cas-Urteils darf Russland sich in den nächsten zwei Jahren nicht für Sportgroßereignisse wie Weltmeisterschaften bewerben. Bereits für diesen Zeitraum an Russland vergebene Sport-Großereignisse müssen an einen anderen Gastgeber gehen.Das Berufungsverfahren lag in der Verantwortung der Cas-Schiedsrichter Mark L. Williams (Australien, Luigi Fumagalli (Italien) und Hamid G. Gharavi (Frankreich/Iran). In einer Anhörung hatten die Wada und Russland Anfang November ihre Positionen zu dem Rechtsstreit dargelegt.Gegen das Cas-Urteil kann beim Schweizer Bundesgericht Berufung eingelegt werden. Die Erfolgsaussichten beim höchsten Gericht des Landes sind gering, da es nur bei Verfahrensfehlern und Verstößen gegen die Menschenrechte eingreift und nicht über die Rechtsauslegung des Cas urteilt.
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Sportrichter verhängen zweijährige Olympia-Sperre für Russland
15:45 17.12.2020 (aktualisiert: 18:19 17.12.2020) Ekaterina Nikolaeva
Leitende Redakteurin
Russland wird von den Sommerspielen 2021 in Tokio und von den Winterspielen 2022 in Peking ausgeschlossen. Der Internationale Sportgerichtshof halbierte am Donnerstag nach Angaben der dpa in seinem Urteil zum Berufungsverfahren die von der Welt-Anti-Doping-Agentur verhängte Vierjahressperre.
Da die Strafe aber erst mit der Urteilsverkündung in Kraft tritt, darf keine russische Mannschaft an den nächsten beiden Olympischen Spielen und wohl auch nicht an der Fußball-Weltmeisterschaft 2022 in Katar teilnehmen.
Unbelastete Sportler des Landes können in diesem Zeitraum bei Großereignissen aber als neutrale Athleten antreten. Dafür müssen sie gewisse Anti-Doping-Bedingungen erfüllen. Die russische Hymne darf nicht gespielt oder gesungen werden, die russische Fahne nicht auf Teamkleidung getragen oder gehisst werden.
Auslöser für den Bann war, dass Russland eingeforderte Dopingdaten aus dem Moskauer Labor aus den Jahren 2012 bis 2015 vor der Übergabe an die Wada manipuliert und gefälscht haben soll. Sie würden Beweise für den Sportbetrug zahlreicher russischer Athleten enthalten, der mit Hilfe des Staates systematisch gelenkt, gedeckt und vertuscht wortden sei.
Formal hatte das Wada-Exekutivkomitee am 19. Dezember 2019 die russische Anti-Doping-Agentur Rusada für vier Jahre für nicht konform mit dem Welt-Anti-Doping-Code erklärt. Die Aushändigung der Daten war die Bedingung für die Wiedereinsetzung der Rusada im September 2018. Die Weltagentur hatte die Rusada im November 2015 nach Aufdeckung des Doping-Skandals erstmals suspendiert.
Im Zuge des Cas-Urteils darf Russland sich in den nächsten zwei Jahren nicht für Sportgroßereignisse wie Weltmeisterschaften bewerben. Bereits für diesen Zeitraum an Russland vergebene Sport-Großereignisse müssen an einen anderen Gastgeber gehen.
Das Berufungsverfahren lag in der Verantwortung der Cas-Schiedsrichter Mark L. Williams (Australien, Luigi Fumagalli (Italien) und Hamid G. Gharavi (Frankreich/Iran). In einer Anhörung hatten die Wada und Russland Anfang November ihre Positionen zu dem Rechtsstreit dargelegt.
Gegen das Cas-Urteil kann beim Schweizer Bundesgericht Berufung eingelegt werden. Die Erfolgsaussichten beim höchsten Gericht des Landes sind gering, da es nur bei Verfahrensfehlern und Verstößen gegen die Menschenrechte eingreift und nicht über die Rechtsauslegung des Cas urteilt.