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Europäischer Gerichtshof: Ungarn verstößt mit Asylregeln gegen EU-Recht
Europäischer Gerichtshof: Ungarn verstößt mit Asylregeln gegen EU-Recht
Grund ist vor allem ist die „rechtswidrige Inhaftierung“ von Schutzbedürftigen in den Transitzonen. Das Gericht verurteilte auch die Rückführung von
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Grund ist vor allem ist die „rechtswidrige Inhaftierung“ von Schutzbedürftigen in den Transitzonen. Das Gericht verurteilte auch die Rückführung von Flüchtlingen, ohne dabei die geltenden Garantien der Rückführungsrichtlinie beachtet zu haben. Andere Asylregeln, gegen die die EU-Kommission geklagt hatte, hat die Regierung in Budapest bereits geändert.Budapest hatte zuvor im Einklang mit einer anderen Gerichtsentscheidung die Transitlager geschlossen. Nun können Schutzsuchende nicht mehr an der Grenze zu Serbien Asyl beantragen, müssen sich aber in die ungarischen Botschaften in Belgrad oder Kiew wenden.
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Europäischer Gerichtshof: Ungarn verstößt mit Asylregeln gegen EU-Recht
10:16 17.12.2020 (aktualisiert: 11:39 17.12.2020) Olga Alexandrowa
Redakteurin
Ungarn verstößt mit seinen Asylregeln gegen EU-Recht. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg am Donnerstag hervor.
Grund ist vor allem ist die „rechtswidrige Inhaftierung“ von Schutzbedürftigen in den Transitzonen. Das Gericht verurteilte auch die Rückführung von Flüchtlingen, ohne dabei die geltenden Garantien der Rückführungsrichtlinie beachtet zu haben. Andere Asylregeln, gegen die die EU-Kommission geklagt hatte, hat die Regierung in Budapest bereits geändert.
Budapest hatte zuvor im Einklang mit einer anderen Gerichtsentscheidung die Transitlager geschlossen. Nun können Schutzsuchende nicht mehr an der Grenze zu Serbien Asyl beantragen, müssen sich aber in die ungarischen Botschaften in Belgrad oder Kiew wenden.