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Corona-Lockdown in Deutschland: Diese Regeln und Einschränkungen gelten bis zum 10. Januar
Corona-Lockdown in Deutschland: Diese Regeln und Einschränkungen gelten bis zum 10. Januar
In Deutschland hat am Mittwoch der harte Lockdown begonnen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Was erwartet nun die Deutschen? 16.12.2020, SNA
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Von diesem Mittwoch an gelten vorerst bis zum 10. Januar entsprechende Verordnungen in den Bundesländern. Hier ein kurzer Überblick:Soziale Kontakte und Weihnachts- und SilvesterregelungenFür private Treffen gilt weiterhin eine Obergrenze von fünf Personen, die aus zwei Haushalten kommen dürfen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Das gilt auch für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit. Für die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember sollen außerdem Zusammenkünfte mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen möglich sein. Am Silvester- und Neujahrstag ist es bundesweit verboten, sich zu versammeln. Auf belebten Plätzen und Straßen wird Pyrotechnik untersagt. An Silvester gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet (maximal fünf Menschen).Einkäufe und DienstleistungenViele Geschäfte des Einzelhandels sowie Friseursalons, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden nach dem Bund-Länder-Beschluss geschlossen. Geöffnet bleiben sollen Lebensmittelgeschäfte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser und Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen. Medizinisch notwendige Behandlungen, wie Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben aber weiter möglich.GastronomieSeit 2. November sind alle Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskos und Kneipen geschlossen. Ausnahme ist die Lieferung und Abholung von Speisen. Alkoholische Getränke dürfen nun im öffentlichen Raum nicht mehr konsumiert werden.Kitas, Schule, ArbeitDie Kontakte im Kita-Betrieb sollen deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen in dieser Zeit - wann immer möglich - zu Hause bleiben. Die Kitas werden grundsätzlich geschlossen. In diesem Zeitraum können die Eltern bezahlten Urlaub nehmen, um die Kinder betreuen zu können. Die Schulen werden geschlossen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt. Dabei wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Arbeitgeber werden dazu aufgerufen, Betriebsferien auszurufen oder Homeoffice zu ermöglichen.Infos für ReisendeDie Bundesbürger werden zum Verzicht auf alle nicht zwingend notwendigen Reisen aufgerufen. Es gelten weiterhin die Quarantänepflichten bei der Rückkehr aus ausländischen Risikogebieten.Weitere Details und Informationen sind auf der Webseite der Bundesregierung zu finden.
/20201214/rede-nation-lockdown-steinmeier-corona-lage-149499.html
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Corona-Lockdown in Deutschland: Diese Regeln und Einschränkungen gelten bis zum 10. Januar
06:00 16.12.2020 (aktualisiert: 06:47 16.12.2020) Anna Simonenko
Leitende Redakteurin
In Deutschland hat am Mittwoch der harte Lockdown begonnen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Was erwartet nun die Deutschen?
Von diesem Mittwoch an gelten vorerst bis zum 10. Januar entsprechende
Verordnungen in den Bundesländern. Hier ein kurzer Überblick:
Soziale Kontakte und Weihnachts- und Silvesterregelungen
Für private Treffen gilt weiterhin eine Obergrenze von fünf Personen, die aus zwei Haushalten kommen dürfen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Das gilt auch für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit. Für die
Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember sollen außerdem Zusammenkünfte mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen möglich sein. Am Silvester- und Neujahrstag ist es bundesweit verboten, sich zu versammeln. Auf belebten Plätzen und Straßen wird Pyrotechnik untersagt. An Silvester gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet (maximal fünf Menschen).
Einkäufe und Dienstleistungen
Viele Geschäfte des Einzelhandels sowie Friseursalons, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden nach dem Bund-Länder-Beschluss geschlossen. Geöffnet bleiben sollen Lebensmittelgeschäfte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser und Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen. Medizinisch notwendige Behandlungen, wie Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben aber weiter möglich.
Gastronomie
Seit 2. November sind alle Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskos und Kneipen geschlossen. Ausnahme ist die Lieferung und Abholung von Speisen. Alkoholische Getränke dürfen nun im öffentlichen Raum nicht mehr konsumiert werden.
Kitas, Schule, Arbeit
Die Kontakte im Kita-Betrieb sollen deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen in dieser Zeit - wann immer möglich - zu Hause bleiben. Die Kitas werden grundsätzlich geschlossen. In diesem Zeitraum können die Eltern bezahlten Urlaub nehmen, um die Kinder betreuen zu können. Die Schulen werden geschlossen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt. Dabei wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Arbeitgeber werden dazu aufgerufen, Betriebsferien auszurufen oder Homeoffice zu ermöglichen.
Infos für Reisende
Die Bundesbürger werden zum Verzicht auf alle nicht zwingend notwendigen Reisen aufgerufen. Es gelten weiterhin die Quarantänepflichten bei der Rückkehr aus ausländischen Risikogebieten.
Weitere Details und Informationen sind auf der
Webseite der Bundesregierung zu finden.