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Deutschland soll ab Mittwoch in Lockdown – Entwurf vor Bund-Länder-Runde
Deutschland soll ab Mittwoch in Lockdown – Entwurf vor Bund-Länder-Runde
Auch die Schulen sollen ab Mittwoch weitgehend zunächst auf Unterricht zuhause umstellen und die Weihnachtsferien bis zum 10. Januar verlängern. Der Entwurf
2020-12-13T10:32+0100
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Auch die Schulen sollen ab Mittwoch weitgehend zunächst auf Unterricht zuhause umstellen und die Weihnachtsferien bis zum 10. Januar verlängern. Der Entwurf gilt nach den intensiven Vorgesprächen von Bund und Ländern am Samstag nach Aussagen aus Verhandlungskreisen als weitgehend geeint.Die zusätzlichen Maßnahmen werden in dem Papier mit den anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen begründet. Deshalb brauche es neben Schließungen von Gastronomie-, Freizeit- und Kultureinrichtungen weitere Beschränkungen, um die Kontakte und damit die Infektionsmöglichkeiten zu reduzieren. Von der geplanten Schließung des Einzelhandels ausgenommen sind Geschäfte, deren Waren und Dienstleistungen als absolut notwendig eingestuft werden. Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.Der Bund will betroffene Unternehmen und beispielsweise auch Soloselbständige finanziell unterstützen – allerdings nicht über einen Umsatzausgleich wie bei den sogenannten November- und Dezemberhilfen für die Gastronomie.Regeln für private TreffenPrivate Zusammenkünfte sollen laut Entwurf auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Vom 24. bis 26. Dezember können Länder leicht davon abweichen – aber nur „in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen”. In Kreisen mit mehr als 200 Inzidenzen soll es zusätzliche Ausgangsbeschränkungen geben. Am Silvestertag und Neujahrstag soll bundesweit ein An- und Versammlungsverbot gelten, der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester generell untersagt werden.Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum soll untersagt und Verstöße mit einem Bußgeld belegt werden.Vorschriften für BetriebeBetriebe müssen laut Entwurf nicht schließen, werden aber aufgefordert vom 16. Dezember bis zum 10. Januar „Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen” zu prüfen, um die Kontakte einzuschränken. Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen erlaubt bleiben. In dem Papier heißt es, dass aber ein Mindestabstand der Gläubigen von 1,5 Metern gewahrt, Maskenpflicht „auch am Platz” sowie ein Gesangsverbot gelten müsse. Die Länder sollen verpflichtende Corona-Testungen in Alten- und Pflegeheimen prüfen, weil dort besonders viele Todesfälle auftreten.
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Deutschland soll ab Mittwoch in Lockdown – Entwurf vor Bund-Länder-Runde
10:32 13.12.2020 (aktualisiert: 12:06 13.12.2020) Angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen wollen Bund und Länder ab Mittwoch einen weitgehenden Lockdown vom 16. Dezember bis zum 10. Januar verordnen. Dies geht aus einem Entwurf für die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel mit den 16 Ministerpräsidenten hervor, der Reuters vorlag.
Auch die Schulen sollen ab Mittwoch weitgehend zunächst auf Unterricht zuhause umstellen und die Weihnachtsferien bis zum 10. Januar verlängern. Der Entwurf gilt nach den intensiven Vorgesprächen von Bund und Ländern am Samstag nach Aussagen aus Verhandlungskreisen als weitgehend geeint.
Die zusätzlichen Maßnahmen werden in dem Papier mit den anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen begründet. Deshalb brauche es neben Schließungen von Gastronomie-, Freizeit- und Kultureinrichtungen weitere Beschränkungen, um die Kontakte und damit die Infektionsmöglichkeiten zu reduzieren.
„Damit sollte zudem eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden, denn Krankenhäuser und vor allem zahlreiche Intensivstationen sind durch die hohen Zahlen schwer erkrankter Corona-Patienten stark belastet”, heißt es in dem Papier.
Von der geplanten Schließung des Einzelhandels ausgenommen sind Geschäfte, deren Waren und Dienstleistungen als absolut notwendig eingestuft werden. Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.
Der Bund will betroffene Unternehmen und beispielsweise auch Soloselbständige finanziell unterstützen – allerdings nicht über einen Umsatzausgleich wie bei den sogenannten November- und Dezemberhilfen für die Gastronomie.
Regeln für private Treffen
Private Zusammenkünfte sollen laut Entwurf auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Vom 24. bis 26. Dezember können Länder
leicht davon abweichen – aber nur „in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen”. In Kreisen mit mehr als 200 Inzidenzen soll es zusätzliche Ausgangsbeschränkungen geben. Am Silvestertag und Neujahrstag soll bundesweit ein An- und Versammlungsverbot gelten, der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester generell untersagt werden.
Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum soll untersagt und Verstöße mit einem Bußgeld belegt werden.
Vorschriften für Betriebe
Betriebe müssen laut Entwurf nicht schließen, werden aber aufgefordert vom 16. Dezember bis zum 10. Januar „Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen” zu prüfen, um die Kontakte einzuschränken. Gottesdienste in
Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen erlaubt bleiben. In dem Papier heißt es, dass aber ein Mindestabstand der Gläubigen von 1,5 Metern gewahrt, Maskenpflicht „auch am Platz” sowie ein Gesangsverbot gelten müsse. Die Länder sollen verpflichtende Corona-Testungen in Alten- und Pflegeheimen prüfen, weil dort besonders viele Todesfälle auftreten.